Zufall (tychê, automaton, casus) ist 1) das Walten unbeabsichtigter, unvorhergesehener Ereignisse, 2) das Zusammentreffen zweier Ereignisse, das einer Berechnung nicht zugänglich ist, so aber, daß sowohl jedes der Vorgänge Wirkung einer Kausalreihe, als auch das Zusammentreffen beider Kausalreihen im Weltzusammenhang an sich begründet sein muß. Das Zufällige (s. Akzidens, Kontingenz) in diesem Sinne ist das für uns nicht gesetzlich Bestimmbare, nicht zur Allgemeinheit und Notwendigkeit des Gesetzes Erhebbare. Eine große Rolle spielt der »Zufall«, bedingt durch das Zusammentreffen von Kausalreihen sowie durch die Individualitäten, in der Geschichte.
Inhalt:
|
|
Vergleiche ferner:
- Zufall (Kirchner, Wörterb. d. phil. Grundbegr.)