Verbrechen

Verbrechen ist die durch eine bewußte Tat erfolgte grobe Verletzung des Rechtsgesetzes, die gewaltsame Auflehnung gegen den Rechtswillen und die dadurch bedingte Störung der sozialen Ordnung. Die Kriminalpsychologie untersucht die den verbrecherischen Habitus konstituierenden psychischen Faktoren, die Probleme der Willensfreiheit, Zurechnungsfähigkeit u.s.w. Die Schule LOMBROSOs betont die biologisch-psychologischen Grundlagen des Verbrechens, führt dieses auf »Entartung« (Degeneration), ererbte Mißbildungen des Individuums zurück. Andere hingegen (LISZT, A. BAER u. a.) betonen mehr die sozialen Bedingungen des Verbrechens. - Nach IHERING ist das Verbrechen »die von seiten der Gesetzgebung konstatierte Gefährdung der Lebensbedingungen der Gesellschaft« (Zweck im Recht I, 481 ff). - Vgl. KRAFT-EBING, Die Grundzüge der Kriminalpsychol.2, 1882. LOMBROSO, Der Verbrecher, 1887. L. KIRN, Geistesstörung und Verbrechen, 1892. H. KURELLA, Cesare Lombroso u. d. Naturgesch. d. Verbrechers, 1892. Naturgesch. d. Verbrechers, 1893. W. D. MORRISON, The study of crime, Mind, 1892, p. 489 ff.. A. BAER, Der Verbrecher in anttropol. Bezieh., 1893. E. FERRI, Das Verbrechen als soziale Erscheinung, 1896. H. GROSS, Kriminalpsychologie, 1898. O. KOWALEWSKI, La Psychologie criminelle. - Vgl. Rechtsphilosophie.


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