Soziologie - Schlegel, Schopenhauer, Lotze
F. BAADER unterscheidet die natürliche Gesellschaft, in welcher die Liebe Autorität ist (mit der Theokratie als Staat), die Zivilgesellschaft, in welcher das Gesetz herrscht, und den Zustand der Macht (Vorles. üb. Societätsphilos. 1832, S. 8 ff.) - Nach FR. V. SCHLEGEL ist das Ziel der Geschichte die »Wiederherstellung des verlorenen göttlichen Ebenbildes« (Philos. d. Gesch. I, S. III. II, 7). Eine Uroffenbarung hat den ersten Menschen erleuchtet. Die Philosophie der Geschichte ist die »Lehre von der göttlichen Leitung des Menschengeschlechts« (l. c. I, 419). CHR. KRAUSE definiert die Philosophie der Geschichte als »die nichtsinnliche Erkenntnis des Lebens und seiner Entfaltung, diese an sich selbst betrachtet, rein nach der Idee, zugleich aber auch im Vereine mit der sinnlichen, individuellen Kunde des Lebens, mit der reinen Geschichte«. Die Geschichte zeigt eine Offenbarung Gottes in der Zeit. »Lebensstufen« und »Lebensalter« sind zu unterscheiden. Ziel der Geschichte ist das Gott-ähnlich-werden des Menschen (Allgem. Lebenslehre, 1843). Grund aller Gemeinschaft ist Gottes Liebe, welche die Harmonie alles Lebens in ihm will und schafft (Urb. d. Menschh.3, S. 63). Gesellschaft ist das »stetige, innige Zusammenleben freier, entgegengesetzter Wesen als wahrhaft ein Wesen, in Liebe und uneigennütziger Gerechtigkeit« (l. c. S. 64). Jede Gesellschaft ist die Darstellung eines höheren Lebens im Wechselleben mehrerer Wesen (l. c. S. 65). Alle Menschen sind ursprünglich, in der Idee, ein Wesen (l. c. S. 77). Ein Trieb zur Gemeinschaft besteht. Jede menschliche Gesellschaft ist Selbstzweck (l. c. S. 79). Die Menschheit (s. d.) ist ein organisches Ganzes, zum »Menschheitsbund« muß sie sich vereinigen. Ein Organismus ist die Gesellschaft auch nach AHRENS, der von »Kultur-Organismen« spricht (Naturr. I, 17, 273). Die Gottesidee ist »die Gundlage, der innerste Kern und die zusammenhaltende Macht aller Kultur« (l. c. S. 19). Drei Weltalter sind zu unterscheiden (l. c. S. 19 ff.. vgl. Die organ. Staatslehre I, 1850). Auch E. v. LASAULX betrachtet die Menschheit als organisches Ganzes, mit einer Seele, einem Gesamtwillen (Neuer Vers. einer allein auf d. Wahrh. d. Tatsach. gegründ. Philos. d. Gesch. 1857). Als Grundidee der Geschichte betrachtet v. BUNSEN den Fortschritt des Glaubens an eine sittliche Weltordnung (Gott in d. Gesch.), J. H. FICHTE die ethische Erziehung der Menschheit (Die Seelenfortdauer u. d. Weltstell. d. Mensch. 1867), G. MEHRING die Entwicklung des Selbstbewußtseins (Geschichtsphilos. 1877), C. HERRMANN die Kultur (Philos. d. Gesch. 1870). die Geschichte ist nichts Organisches, sondern ein Kunstprodukt, teleologisch bestimmt.
Die soziale Natur des Menschen lehrt DE BONALD, nach welchem Gott der Urheber der Gesellschaft ist. Nach V. COUSIN ist die Geschichte der Fortschritt des menschlichen Geistes, der Vernunft. Bezüglich der Gesellschaft bemerkt er: »Partout où la société est, partout où elle fut, elle a pour fondement: 1° le besoin que nous avons de nos semblables et les instincts sociaux que l'homme porte en lui. 2° l'idée et le sentiment permanent et indestructible de la justice et du droit« (Du vrai p. 391). JOUFFROY sieht in den Ideen treibende Kräfte (Mél.). Über COMTE s. unten. vgl. MICHELET, Introduct. à l'histoire univers. 1831. Hist. de France 1833. La Bible d. l'human. 1865. QUINET (Betonung des Willens, der Religion in der Geschichte). BUCHEZ, Introduct. à la science de l'hist.2, 1812. P. LEROUX u.a. Nach ROSMINI ist das Ziel der Geschichte die vollkommene Realisierung der Idee der Menschheit (Filos. del diritto I, 10 ff.). Instruktiv und reflexiv bildet sich gesellschaftliches Leben. Vier historische Epochen gibt es: der Erhaltung und Sicherung, der Machtvermehrung, des Strebens nach nationalem Wohlstande, des Strebens nach Genüssen (Filos. d. Polit. I, 221 ff.). Die Kirche hat eine hohe soziale Mission (l. c. I, 323 ff.). Nach GIOBERTI wirken in der Geschichte geistige, moralische Kräfte. ROMAGNOSI kennt vier Momente der Zivilisation: Bedürfnis, Konflict, Gleichgewicht, Kontinuität. - Nach SCHOPENHAUER ist die Geschichte »nur die zufällige Form der Erscheinung der Idee« (W. a. W. u. V. I. Bd., § 35). Die Geschichte ist ein schwerer Traum des Menschengeschlechts. Kein Plan besteht in ihr. »Die wahre Philosophie der Geschichte besteht... in der Einsicht, daß man, bei allen diesen endlosen Veränderungen und ihrem Wirrwar, doch stets nur dasselbe, gleiche und unwandelbare Wesen vor sich hat« (l. c. II. Bd., C. 38). Das Wesen des Lebens ist Not, Tod und als Köder die Wollust (Neue Paral. § 32). Pessimistisch lehrt auch J. BAHNSEN (Zur Philos. d. Gesch. 1872), in anderer Weise auch E. v. HARTMANN (s. Pessimismus). - Nach LOTZE ist die Geschichte das Produkt persönlicher Geister (Mikrok. III, 623), sie ist das Reich der Freiheit (l. c. S. 1 ff.. Bedeutung der Individualität: S. 67 ff.). In der Geschichte ist das Gesetz des Gegensatzes-wirksam (l. c. S. 81 f.). Eine Philosophie der Geschichte ist nicht durchführbar (vgl. über Gesellschaft: II, 418 ff., 440 ff.). Nach HERMANN ist der Zweck der Geschichte »der Begriff oder die Idee der Freiheit der Menschen in der an und für sich unendlichen Ausbildung eines Inhaltes« (Philos. d. Gesch. 1870, S. 68, 455, 529, 544). Ähnlich lehren PREGER (Die Entfalt. d. Idee d. Mensch. durch d. Weltgesch. 1870, S. 25), MICHELET (Syst. d. Philos. 1879, III, 4, 6), ROCHOLL (Philos. d. Gesch. 1893, II, 39 f.). Die Geschichte ist »der von seiner eigensten Bestimmung abgefallene und endlich zu sich selbst gekommene Mensch« (l. c. S. 39). Der Zweckbegriff beherrscht die Geschichte (l. c. S. 42, wie DROYSEN u.a.). Der göttliche Mittler ist der Einheitspunkt der Geschichte (l. c. II, 599). - Die Geschichte ist »der entfaltete Mensch« (l. c. S. 47). Gesetze gibt es in der Geschichte, soweit Natur in ihr ist (ib.. vgl. S. 51 ff.). Wellenbewegung findet hier statt (l. c. S. 55). Es entwickelt sich nur die naturhafte Unterlage (l. c. S. 65). Plan und Vernunft herrscht in der Geschichte. F. DAHN erklärt: »Das ist das Wesen oder... der ›Zweck‹ der Geschichte, die in dem. Begriff des Menschen liegenden Potenzen, das Einheitlich- Menschliche in allen möglichen Formen zu realisieren« (Rechtsphilos. Stud. S. 29). Die Geschichte ist Selbstzweck wie die Natur (l. c. S. 30). »Jede Zeit schafft sich für ihren eigentümlichen Inhalt ihre eigentümliche Form« (l. c. S. 31). Nach TRENDELENBURG ist die Gemeinschaft »die Darstellung dessen was in der Idee des Menschen liegt, aber aus dem vereinzelten Menschen nimmer herauskäme, in einen, bleibenden, sich fortsetzenden und erneuernden Ganzen« (Naturrecht S. 40). - Nach R. FLINT ist die Philosophie der Geschichte nichts als die rationale Interpretation der Geschichte. »Every kind of history is philosophical which is true and thorough« (Philos. of histor. l, 1874, p. 8). - Nach R. V. MOHL sind gesellschaftliche Lebenskreise »die einzelnen, je aus einem bestimmten Interesse sich entwickelnden natürlichen Genossenschaften« (Gesch. u. Lit. d. Staatswiss. I, 101). Die »allgemeine Gesellschaftslehre« ist »Begründung des Begriffes der Gesellschaft, ihrer allgemeinen Gesetze, ihrer Bestandteile, ihrer Zwecke, endlich ihres Verhältnisses zu anderen menschlichen Lebenskreisen« (l. c. S. 103).
Nach HERBART ist der Staat eine Fortsetzung der Erscheinungen im Organismus (Lehrb. zur Einl.5 § 164). Die Gesellschaft ist beseelt, hat ein gemeinsames Wollen (ib., vgl. Prakt. Philos. I, C. 12). Es gibt eine Statik und Dynamik des Staates. »Die in der Gesellschaft Wirksamen Kräfte sind... psychologische Kräfte. Wir nehmen also an, daß unter zusamwenlebenden Menschen dieselben Verhältnisse eintreten, die unter Vorstellungen in einem Bewußtsein stattfinden« (WW. VI, 33). Eine »Schwelle« (s. d.) des gesellschaftlichen Einflusses ist vorhanden (so auch SCHÄFFLE). NAHLOWSKY versteht unter einer Gesellschaft »eine Mehrheit von Menschen, welche, in ihrem räumlichen Zusammen, insofern eine Kollektiv- Persönlichkeit bilden, als sie durch gemeinsamen Kraftaufwand - mit mehr oder weniger klarem Bewußsein - ein gemeinsames Ziel zu erreichen streben« (Grdz. zur Lehre von d. Gesellsch. u. d. Staate S. 1 ff.). Der Staat ist »der vollendetste gesellschaftliche Organismus, berechnet auf das Außenleben der Menschheit« (l. c. S. 7). Er ist ein Organismus, Gesamtpersönlichkeit (l. c. S. 18 ff.). Nach G. SCHILLING besteht das Wirksame in der Gesellschaft »aus den geistigen Kräften der Individuen, die der Gesellschaft angehören«. »Sind nun viele Personen auf einem Boden zusammen und kommunizieren sie untereinander vermittelst der Sinnenwelt und vor allem durch die Sprache, so verhalten sich ihre aufeinander einwirkenden geistigen Kräfte, wie die Vorstellungen einer Seele, in der Art, daß man die einzelnen Personen in der Gesellschaft wie die einzelnen Vorstellungen einer Seele ansehen muß« (Lehrb. d. Psychol. S. 213). Die Völkerpsychologen STEINTHAL und LAZARUS bilden die Lehre vom »Volksgeist« (s. d.) aus. Dieser ist das gemeinsame Erzeugnis der Gesellschaft. Die Völkerpsychologie (s. d.) ist auch die »Physiologie des geschichtlichen Lebens« (Zeitschr. f. Völk., 1860).
Vergleiche ferner:
- Soziologische Grundbegriffe (Weber, Wirtschaft u. Gesellschaft)
- Begriff der Soziologie (Weber, Wirtschaft u. Gesellschaft)
- Ästhetik, Ethik, Soziologie (Vorländer, Gesch. d. Phil.)