Sittlichkeit - Moderne II

Eine Gesinnungsethik lehrt P. HENSEL (Hauptprobl. d. Eth. S. 49 ff.), welcher den Utilitarismus und Evolutionismus bekämpft (l. c. S. 1 ff.). Das Wesen des Sittlichen besteht »in der mit einem Pflichtgebot übereinstimmenden Willenssichtung« (l c. S. 71). Unsittlich sind jene Handlungen, »die gegen das Bewußtsein einer Pflicht in Verfolgung des Glücksstrebens für den Handelnden und andere geschehen, also alle diejenigen Handlungen, mögen sie nun egoistisch oder altruistisch sein, bei denen ich mir bewußt bin, eine Pflicht zu verletzen« (l. c. S. 79). »Ursprünglich ist dem Menschen nichts eigentümlich als das Streben nach Glück. erst allmählich, als ein Produkt der Kultur, kommt das Bewußtsein eines Sittengesetzes dazu« (l. c. S. 86). RICHL erklärt: »Ethisch ist nur die Entscheidung, die mit unserem ganzen Willen übereinstimmt. sie ist zugleich die Entscheidung, die jedes vernünftige Wesen in gleicher Weise treffen würde, das unter den nämlichen Umständen zu handeln hätte.« »Das Sittengesetz, das Freihestsgesetz ist das universelle Gesetz aller vernünftigen Naturen. Es hat kosmische Tragweite.« »Die Quelle des Sittengesetzes ist die Apperzeption, die Tätigkeitsform des Selbstbewußtseins, das Selbstbewußtsein als Wille« (Einf. in d. Philos. S. 197 f.). »Das Sittliche hat eine gemeinschaftliche Quelle mit dem Logischen: das soziale Bewußtsein. Daher ist alles Sittliche, insbesondere aber das Rechtliche nach einer Seite betrachtet, logisch« (Philos. Krit. II 2, 75). Nach G. GLOGAU ist gut allein »der den Ideen rein hingegebene energische Wille« (Abr. d. philos. Grundwiss. II, 177). Der Mensch soll die übersinnliche Ordnung verwirklichen (ib.). »Das sittliche Handeln geht aus einem hyperphysischen Begehrungsvermögen hervor« (l. c. S. 185). Die Summe der Ethik ist: »Liebe Gott über alle Dinge und tue seinen Willen, indem du das Recht übst, nach der Wahrheit trachtest und deinen Nächsten als dich selber ehrst« (l. c. II, 189). Die vier ethischen Ideen sind die Idee des Guten (der ethischen Persönlichkeit), der sittlichen Verpflichtung, der innern Freiheit, der göttlichen Weisheit (l. c. II, 190). Nach PAULSEN ist das Sittengesetz »Ausdruck einer innern Naturgesetzmäßigkeit des menschlichen Lebens« (Syst. d. Eth. I5, 15). »Das Handeln und Verhalten eines Menschen ist sittlich gut, sofern es subjektiv in der Gewißheit der Pflichterfüllung geschieht, objektiv in der Sichtung der Wohlfahrt oder der vollkommenen Lebensgestaltung wirkt« (l. c. S. 233). Das vollkommene Leben ist gut an und für sich (l. c. S. 234). - Nach ELSENHANS gibt es ein absolutes Sittengesetz, dessen Äußerungen aber der Evolution unterliegen. Die Wurzel der Gewissensäußerungen liegt »in der ursprünglichen Menschennatur«, ist wesentlich überall gleich (Wes. u. Entsteh. d. Gewiss. S. 295, 325 ff.). Das unbedingt Wertvolle ist »objektiv in den höheren geistigen Gütern, subjektiv in den höheren Gefühlen, die sich damit verbinden«, gegeben (l. c. S. 334). Das Gewissen ist »das sittliche Bewußtsein in der Anwendung auf sein eigenes Subjekt oder in seiner reflexiven Anwendung« (l. c. S. 20). Die Ethik ist die »Wissenschaft vom sittlichen Bewußtsein« (l. c. S. 8). - LIPPS betont: »Nicht was wir tun, sondern aus welcher Gesinnung heraus wir es tun, bestimmt den sittlichen Wert unseres Tuns« (Eth. Grundfr. S. 80). »Sittlicher Wert ist Persönlichkeitswert, Wert, den die Persönlichkeit... an sich, als diese Persönlichkeit, hat oder in sich trägt« (l. c. S. 74). Der ethisch bedingte Eudämonismus fordert: »Fördere, wie in dir, so auch in andern als Basis alles sittlich wertvollen Glückes das Gute oder den Wert der Persönlichkeit« (l. c. S. 79). »Sittlich richtig ist der Willensentscheid, gegen den das Gewissen endgültig, d.h. auch wenn es ein vollkommen erleuchtetes Gewissen ist, keine Einspruche erheben kann« (l. c. S. 112). »Das sittliche Verhalten ist bestimmt durch den Wert, d.h. durch den objektiven Wert aller der Zwecke, die bei dem Verhalten in Betracht kommen können« (l. c. S. 123). Oberste Sittenregel ist: »Verhalte dich jederzeit innerlich so, daß du hinsichtlich dieses deines innern Verhaltens dir selbst treu bleiben kannst« (l. c. S. 134). C. STANGE erklärt: »Im ethischen Sinne gut ist das, was der Pflicht gemäß ist, böse, was der Pflicht zuwider ist. Der Begriff der Pflicht ist der Maßstab des sittlichen Handeln« (Syst. d. Eth. II, 19). Das sittliche Handeln ist »das der Vernunft gemäße Handeln« (l. c. 168, ff.). Die ethischen Normen erwachsen dem Menschen aus der Gemeinschaft (l. c. S. 170). Gegenstand des sittlichen Willens ist die Gesinnung (l. c. S. 183). Nach WENTSCHER ist der gute Wille der Wille in seiner vollen Autonomie (Eth. I, 13). Sittliches Axiom ist: »Der Wille eines jeden willensfähigen, denkenden Wesens ist seiner Natur nach bestrebt, sich immer mehr zu einem vollendeten eigenen, freien Willen dieses Wesens zu entwickeln« (l. c. S. 229). Das sittlich gute Wollen ist »das in sich selbst vollkommene, das freie Wollen« (l. c. S. 230). 1. Imperativ: »Strebe nach höchster Ausprägung wahrhaft eigenen Wesens und fester Grundsätze eines vollendet eigenen, freien Wollens«. 2. Imperativ: »Mache von dieser Fähigkeit freier Betätigung eigenen Wesens den kraftvollsten und umfassendsten Gebrauch« (l. c. S. 234). - Nach F. BRENTANO ist es eine »gewisse innere Sichtigkeit«, welche »den wesentlichen Vorzug gewisser Akte des Willens vor andern und entgegengesetzten und den Vorzug des Sittliche vor dem Unsittlichen ausmacht« (Vom Urspr. sittl. Erk. S. 11). »Das mit sichtiger Liebe zu Liebende, das Liebwerte, ist das Gute im weitesten Sinne des Wortes« (l. c. S. 17). Wir bemerken das Liebens-und Hassenswerte mit ursprünglicher Evidenz (l. c. S. 21. Intuitionismus, s. d.). - Die nativistische Pflichttheorie lehrt H. SCHWARZ. Gewissen und Pflichttrieb sind ursprünglich im Menschen angelegt, entwickeln sich aber psychologisch (Grdz. d. Eth. S. 126 ff.). Die Vorstellung eines Handelns, in welchem man den unselbstischen gegen den selbstischen Trieb hintansetzt, erweckt das Gefühl des Unwertes der eigenen Persönlichkeit, das Gewissensgefühl. »Der Trieb zur Vermeidung des Unwertes, den das in jenem Gefühle sprechende Gewissen im Falle der Verletzung unserer unselbstischen durch unsere selbstischen Neigungen über uns verhängt, ist der Pflichttrieb« (l. c. S. 125). »Die sittliche Gesinnung setzt sich aus zweierlei zusammen, aus dem Vorhandensein dauernder unselbstischer Neigungen und aus der Empfindlichkeit für das Gefühl des Unwertes, das gegen die zugunsten selbstischer Interessen stattfindende Verletzung dieser Neigungen sich erhebt« (l. c. S. 129). »Die sittlichen Gefühle sind keine andern als jene der Sympathie mit selbstlosen und der Antipathie gegen egoistische Handlungen« (l. c. S. 106 f.. vgl. Das sittl. Leben, 1901). Nach SCHOLKMANN ist das Gute »das Wahre in seiner Übereinstimmung mit der dem Geiste innewohnenden unbedingten Willensnorm« (Grundlin. ein. Philos. d. Christent. S. 224 f.). »Wenn das Individuum allen Schwierigkeiten und Hindernissen der Weltverhältnisse gegenüber die Gewissensregung befolgt und so die Bestimmtheit des Grundwillens zur bleibenden Grundlage des Handelns erhebt, so entsteht der sittliche Wille, als eine das ganze Willensgebiet umfassende Kollektiv-Eigenschaft gedacht, die Sittlichkeit« (l. c. S. 278). Das Gefühl der Achtung (s. d.) betrachtet als Quelle des Sittlichen v. KIRCHMANN. Es ist dies ein Gefühl, das sich »der Vorstellung eines Gebotes anfügt« (Grundbegr. d. Rechts u. d. Moral, S. 49 ff.). Es entsteht »nur gegenüber einer Macht und Kraft, in Vergleich mit welcher die Kraft des einzelnen Menschen verschwindet« (l. c. S. 52), einer Autorität (ib.). Das Sittliche ist »ein Gebotenes, was für den Menschen gilt, nur weil es von der Autorität geboten ist« (l. c. S. 63). Für die Autoritäten selbst besteht kein Sittliches (ib.). Das Sittliche ist ein geschichtlich Gewordenes (l. c. S. 6S). Es ist einer stetigen Veränderung seines Inhaltes unterworfen (l. c. S. 69). »Alles, was die Macht der Autoritäten, die Bestimmungsgründe ihres Willens, ihr Verhältnis zueinander ändert, muß auf den Inhalt ihrer Gebote Einfluß haben« (l. c. S. 69) Die Ethik hat »ihren Gegenstand nicht zu erzeugen, sondern nur zu beobachten« (l. c. S. 174 ff.). Auf Gebote und Verbote einflußreicher Männer führt den Ursprung der Sittlichkeit MÜNSTERBERG zurück (Der Urspr. der Sittlichk. 1889). P. REE unterscheidet die Periode der Rache, die der Strafe seitens der Gemeinschaft, die der Moral, welche Verbote vorfindet, deren Sinn verloren gegangen und die nun (wie die Gebote) um ihrer selbst willen befolgt werden (Üb. d. Entst. d. Gewissens. vgl. Philos. S. 251 ff.. vgl. Gut, Tugend). Das Gewissen ist historisch entstanden und bedingt, als tadelndes und lobendes Bewußtsein über social schädliche und nützliche, vepönte und gebilligte Handlungen (l. c. S. 211 ff.). Den heteronomen Ursprung der Sittlichkeit, den ethischen Skeptizismus und Subjektivismus lehrt M. STIRNER. In anderer Weise auch (gegenüber der »Herden-Moral«) NIETZSCHE , der anderseits wieder ein objektives Sittlichkeitsprinzip in dem aristokratisch- individualistischen Postulat der Höherzüchtung des Menschen zum »Übermenschen« (s. d.) hat (ethischer Evolutionismus biologischer Art). Vollste Kraft, Macht, Herrschaft über alles Niedrige, Gemeine in andern und in uns ist Nietzsches ethisches Ideal, das im »Willen zur Macht« (s. d.) wurzelt (»Herren-Moral«). »Die moralischen Wertunterscheidungen sind entweder unter einer herrschenden Art entstanden, welche sich ihres Unterschiedes gegen die beherrschte mit Vollgefühl bewußt wurde - oder unter den Beherrschten, den Sklaven und Abhängigen jedes Grades. Im ersten Falle, wenn die Herrschenden es sind, die den Begriff ›gut‹ bestimmen, sind es die erhobenen stolzen Zustände der Seele, welche als das Auszeichnende und die Rangordnung Bestimmende empfunden werden.« »Schlecht« ist hier so viel wie »verächtlich«, gut (s. d.) so viel wie »vornehm«. Als »Ressentiment« dagegen wertet die (christliche) »Sklaven-Moral« das Vornehme, Machtvolle als »böse«, als gut hingegen die Demut, Ergebenheit, Nächstenliebe u.s.w. Die Herrenmoral ist die lebenbejahende, die altruistische Moral die der Lebensschwäche entspringende, dekadente Moral. »Umwertung aller Werte« ist daher nötig (Jens. von Gut u. Böse2, S. 228 ff.. Geneal. d. Moral. vgl. WW. XV, 349 ff., 435 ff.). In die volle Entwicklung der menschlichen Natur setzt die Sittlichkeit R. STEINER (Philos. d. Freih S. 222). Die Sittlichkeit ist durch den Menschen da. »Das menschliche Individuum ist Quell aller Sittlichkeit und Mittelpunkt alles Lebens« (l. c. S. 159 ff.. vgl. A. TILLE, Von Darw. bis Nietzsche).

Altruistisch ist der Sittlichkeitsbegriff L. FEUERBACHS: »Mein Recht ist mein gesetzlich anerkannter Glückseligkeitstrieb, meine Pflicht ist der mich zu seiner Anerkennung bestimmende Glückseligkeitstrieb des andern« (WW. X, 66). Die Moral kann nur »aus der Verbindung von Ich und Du« abgeleitet werden (ib:). Die Ich und Du umfassende Glückseligkeit ist das Prinzip der Moral (l. c. S. 67). Ähnlich lehrt L. KNAPP (Syst. d. Rechtsphilos. S. 144 ff). Er betont das »Gattungsinteresse« (l. c. S. 160). Das Begehren und seine Produkte sind sittlich, soweit sie »dem vorgestellten, also wirklichen oder vermeintlichen Gattungsinteresse angepaßt« sind (l. c. S. 164). In der Sittlichkeit ist nur der »Gesellschaftswert« als Wert gerechtfertigt (l. c. S. 171). Gut und Böse sind relativ (l. c. S. 173 f.). Die sittlich zwingenden Affekte bilden das Gewissen (l. c. S. 155). Nach CZOLBE sind die einzelnen moralischen und rechtlichen Pflichten und Gesetze »durch die äußere und innere Erfahrung einzelner, namentlich der Religionsstifter, im Laufe der Geschichte allmählich gefundene Mittel, aus denen der zur Erreichung des möglichen Glückes jedes einzelnen oder des Allgemeinwohls bestimmte Mechanismus des Staates zusammengefügt ist« (Gr. u. Urspr. d. m. Erk. S. 14). Die allgemeine Verbreitung der (im wesentlichen gleichartigen) Moral beruht auf der »wesentlichen Gleichheit der menschlichen Natur« (l. c. S. 56). Nach TH. ZIEGLER ist das Sittliche ein Produkt der Entwicklung, es ist das, was der Gesellschaft als nützlich gilt (vgl. Sittl. Sein u. sittl. Werden, 1890). Nach O. AMMON ist das Moralgesetz »der Inbegriff der Forderungen unserer altruistischen Triebe« (Gesellschaftsordn. S. 68). Einen ethisch - biologischen Evolutionismus (s. d.) lehren W. JORDAN, NIETZSCHE , R. HAMERLING (Atom. d. Will. II, 247), G. H. SCHNEIDER. moralisches Handeln ist »Streben nach möglichst vollkommener Arterhaltung« (Menschl. Wille S. 371 ff.), RATZENHOFER (Pos. Eth. S. 39 ff.) u.a. Nach A. TILLE ist das ethische Ziel »die Hebung und Herrlichergestaltung der menschlichen Rasse« (Von D. b. N. S. 23). In die individuelle und soziale, humane Vervollkommnung, Veredlung setzt die Sittlichkeit UNOLD (Gr. d. Eth. S. 53 ff.). Einen sozialen Utilitarismus lehrt IHERING (Zweck im Recht II, 158). Das Sittliche hat sozialen Ursprung (l. c. II, 103). Alle sittlichen Normen sind »gesellschaftliche Imperative« (l. c. S. 105), haben das Wohl und Gedeihen der Gesellschaft zum Zweck (l. c. S. 104 ff.). Das Sittliche ist der »Egoismus der Gesellschaft« (l. c. S. 195). Nach E. LAAS ist die Moral »anthroponom«, ein soziales Produkt (Ideal. u. Posit. II, 222). Bedürfnisse und Erfahrungen stehen dahinter (l. c. S. 223). Die absolute Moral ist nur ein Ideal (l. c. S. 223 ff., 235, 293). Evolutionist ist CARNERI (Sittl. u. Darwin.. Grundleg. d. Eth., 1886), G. SIMMEL (Einl. in d. Moralwiss.). Nach GIZYCKI ist die allgemeine Wohlfahrt die Sichtschnur der Moral (Moralphilos. S. 20 ff.). Der moralische Gebieter ist nicht die Vernunft, sondern das Gefühl (l. c. S. 134 ff., 140). Nach RÜMELIN gibt es einen »sittlichen Ordnungstrieb« (Red. u. Aufs. I, 71). Es gibt eine Wertschätzung unserer Triebe, »bei welcher die humanen Triebe höher geschätzt werden als die animalischen, die sozialen höher als die egoistischen« (ib.). Nach H. LORM ist die ethische Tat »die selbstverleugnende, folglich die Natur besiegende Hingebung an das Interesse anderer« (Grundlos. Optim. S. 281). TOLSTOI: »Tue andern, wie du willst, daß man dir tue« (Was ist Relig.? S. 76). - Nach W. STERN ist der sittliche Trieb der »Trieb zur Erhaltung des Psychischen in seinen verschiedenen Erscheinungsformen durch Abwehr aller schädlichen Eingriffe in dasselbe« (Wes. d. Mitleids, S. 33). Das sittliche (Lust-)Gefühl ist »die Freude über den Sieg über die schädlichen Eingriffe der objektiven Außenwelt ins psychische Leben« (l. c. S. 36. vgl. Krit. Grundleg. d. Eth. als posit. Wiss.). - Nach SIGWART ist sittliche Gesinnung feste Sichtung des Willens auf das höchste Gut (Vorfrag. d. Eth. 1886). Nach EHRENFELS sind die höchsten moralischen Eigenwerte das Streben nach dem größtmöglichen Wohl, der höchstmöglichen Entwicklung der Gesamtheit (Werttheor. I, 110 f.. s. Wert). Einen ethischen Relativismus lehrt ADICKES (Eth. Prinzipienfragen, Zeitschr. f. Philos. 116 Bd., S. 14 ff.). subjektiv (dem Motiv nach) gut ist eine zweckbewußte Handlung, »wenn sie nur wegen der mit dem Guttun verbundenen eigenartigen Lust und auch Widerwillen gegen die mit dem Gegenteil verbundene unvergleichlich große Unlust erfolgt« (l. c. S. 39). Solcher Eudämonismus schadet der Moral in keiner Weise (l. c. S. 54). Nach KREIBIG ist ethisch gut »eine Gesinnung, welche darauf gerichtet ist, fremde Lust auszulösen... oder fremde Unlust zu unterdrücken« (Werttheor. S. 108. vgl. Gesch. u. Krit. d. eth. Skeptizism. 1896, S. 3 ff.).


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