Schluß (syllogismos, syllogismus, ratiocinatio) ist (als Schließen) die Ableitung eines Urteils aus einem (»unmittelbarer Schluß«, Folgerung, s. d.) oder mehreren Urteilen (»mittelbarer Schluß«, »Vernunftschluß«). Er ist ein Urteil als logische Folge aus anderen Urteilen als Gründen, die Anwendung des Satzes vom Grunde (s. d.) auf Urteile selbst. Das Schließen ist ein Verfahren, durch welches der logische Zusammenhang unter Urteilen hergestellt und damit die Einheit und Stetigkeit des Denkens bewahrt wird. Durch der, Schließen werden Erkenntnisse, die in Urteilen implizite liegen, aber nicht für sich bewußt sind, selbständig apperzipiert, expliziert, klar gemacht und so erst für neue Urteile fruchtbar gemacht. Das Schließen dient der Erweiterung und Vertiefung unserer Erkenntnis, es läßt uns unsere Erfahrungen und Einsichten zur Deutung neuer Erlebnisse verwerten, es füllt die Lücken der Erfahrung aus und ergänzt die Erfahrung über sich hinaus durch Fortgang ins Transzendente (u. d.). Der vollständige (mittelbare) Schloß besteht aus den beiden Prämissen (praemissae. Vordersätze) und dem Schlußsatze (conclusio). Prämissen sind die Urteile, die einen Begriff gemeinsam haben. es ist dies der Mittelbegriff (terminus medius, M). Derjenige Begriff, der im Schlußsatze Prädikat ist, heißt Oberbegriff (terminus maior), derjenige, der das Subjekt der Conclusion bildet, Unterbegriff (terminus minor). Obersatz (propositio maior) ist jene Prämisse, die den Oberbegriff, Untersatz (propositio minor) jene, die den Unterbegriff enthält. Die Prämissen bilden die Materie des Schlusses. seine Form hängt ab von der Stellung der Begriffe (termini). Prämissen und Conclusion heißen die Elemente des Schlusses. Schlüsse vom Besonderen aufs Allgemeine heißen Induktionsschlüsse (s. d.). der Schluß vom Allgemeinen aufs Besondere heißt Syllogismus im engeren Sinne. Nach der Relation (H. d.) der Prämissen gibt es kategorische, hypothetische (s. d.), disjunktive (s. d.) Schlüsse. Ferner gibt es einfache und zusammengesetzte, vollständige und verkürzte Schlüsse. Für die kategorischen Schlüsse gelten als Regeln: 1! Aus bloß verneinenden Prämissen folgt nichts Gültiges (»ex mere negativis nihil sequitur«). 2) Aus bloß particulären Prämissen folgt nichts (»ex mere particularibus nihil sequitur«). 3) Aus einem partikulären Obersatz in Verbindung mit einem verneinenden Untersatz folgt nichts. 4) Sind beide Prämissen bejahend, so ist es auch der Schlußsatz. 5) Ist eine Prämisse partikulär, so ist auch der Schlußsatz partikulär (»conclusio sequitur partem debiliorem«).
Begriff und Definition des Schlusses:
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