Objektität: die Form des Objektseins für ein Subjekt. SCHOPENHAUER sieht in den Erscheinungen (s. d.) die Objektität des Dinges an sich, des Willens (W. a. W. u. V. I. Bd., § 30). Der Leib (s. d.) des Menschen ist unmittelbare Objektität des Willens (l. c. § 18). Vgl. MEINONG, Üb. Annahmen.