Notwendigkeit - Moderne I


 

Sowohl gegen die Übertragung der Notwendigkeit auf die Dinge an sich seitens des ontologistischen Rationalismus (s. d.), als auch gegen die bloß empirisch- induktive Auffassung der logischen Notwendigkeit und endlich gegen die skeptische (s. d.) Leugnung aller Denknotwendigkeit wendet sich KANTs Lehre vom a priori (s. d.) des Erkennens. Strenge, apodiktische (s. d.) Notwendigkeit liegt nicht im Gegebenen, in der Erfahrung (s. d.), auch nicht in der Assoziation, sondern in der Gesetzmäßigkeit, mit der der Geist wahrnimmt und denkt, in den Formen (s. d.) der Anschauung und des Denkens und in der allgemeinen Bedingtheit jeder möglichen Erfahrung durch sie. Die Notwendigkeit der Axiome (s. d.) der Naturwissenschaft und der Mathematik beruht auf der Apriorität von Raum, Zeit und den Kategorien (s. d.). Es ist die Art des Geistes, nicht anders erkennen zu können, als es die Form seiner Synthesis (s. d.) fordert. - Als modale (s. d.) Kategorie bedeutet das Notwendige das, »dessen Zusammenhang mit dem Wirklichen nach allgemeinen Bedingungen der Erfahrung bestimmt ist« (Krit. d. r. Vern S. 202). Objektive Notwendigkeit kann nicht rein begrifflich, sondern nur erfahrungsmäßig-gesetzlich konstatiert werden und bezieht sich nicht auf das Sein, sondern auf Vorgänge, Erscheinungen in ihren Beziehungen zueinander. »Da ist nun kein Dasein, was unter der Bedingung anderer gegebener Erscheinungen als notwendig erkannt werden könnte, als das Dasein der Wirkungen aus gegebenen Ursachen nach Gesetzen der Kausalität. Also ist es nicht das Dasein der Dinge (Substanzen), sondern ihres Zustandes, wovon wir allein die Notwendigkeit erkennen können, und zwar aus andern Zuständen, die in der Wahrnehmung gegeben sind, nach empirischen Gesetzen der Kausalität. Hieraus folgt: daß das Kriterium der Notwendigkeit lediglich in dem Gesetze der möglichen Erfahrung liege: daß alles, was geschieht, durch ihre Ursache in der Erscheinung bestimmt sei. Daher erkennen wir nur die Notwendigkeiten der Wirkungen in der Natur, und das Merkmal der Notwendigkeit im Dasein reicht nicht weiter, als das Feld möglicher Erfahrung, und selbst in diesem gilt es nicht von der Existenz der Dinge, als Substanzen, weil diese niemals als empirische Wirkungen, oder etwas, das geschieht und entsteht, können angesehen werden. Die Notwendigkeit betrifft also nur die Verhältnisse der Erscheinungen nach dem dynamischen Gesetze der Kausalität und die darauf sich gründende Möglichkeit, aus irgend einem gegebenen Dasein (einer Ursache) a priori auf ein anderes Dasein (der Wirkung) zu schließen.« »Alles, was geschieht, ist hypothetisch notwendig, das ist ein Grundsatz, welcher die Veränderung in der Welt einem Gesetze unterwirft, d. i. einer Regel des notwendigen Daseins, ohne welche gar nicht einmal Natur stattfinden würde. Daher ist der Satz ›Nichts geschieht durch ein blindes Ohngefähr (in mundo non datur casus)‹ ein Naturgesetz a priori; imgleichen keine Notwendigkeit in der Natur ist blinde, sondern bedingte, mithin verständliche Notwendigkeit (non datur fatum). Beide sind solche Gesetze, durch welche das Spiel der Veränderungen einer Natur der Dinge (als Erscheinungen) unterworfen wird, oder, welches einerlei ist, der Einheit des Verstandes, in welchem sie allein zu einer Erfahrung, als der synthetischen Einheit der Erscheinungen, gehören können« (l.c. S. 211 f.). Zu betonen ist: »Die unbedingte Notwendigkeit der Urteile... ist nicht eine absolute Notwendigkeit der Sachen. Denn die absolute Notwendigkeit des Urteils ist nur eine bedingte Notwendigkeit der Sache oder des Prädikats im Urteile« (l.c. S. 469). Den Geschmacksurteilen (s. Ästhetik) kommt subjektive Notwendigkeit zu (Krit. d. Urt. § 22). Nötigung ist die Bestimmung des Willens gegen dessen Gutfinden (Grundleg. z. Met. d. Sitt. 2. Abschn.). In der Philosophie nach Kant wird die Notwendigkeit bald als Apriorität (s. d.), bald empirisch- subjektiv (psychologisch) oder empirisch- objektiv, bald rational und objektiv (metaphysisch), bald empirisch-rational, Subjektiv-objektiv bestimmt.

G. E. SCHULZE bemerkt, Notwendigkeit sei kein Kriterium des a priori (s. d.), sondern komme auch den als vorhanden anzuerkennenden Empfindungen zu (Aenesid. S. 144). Nach BOUTERWEK ist empirisch notwendig, »was nicht zu ändern ist«, philosophisch »der feste Punkt, an den die Vernunft alle Urteile anzuknüpfen sucht, durch die sich die Wissenschaft unterscheiden soll von der Meinung« (Lehrb. d. philos. Wissensch. I, 121), Auf die Form des Gemüts gründet sich die formale Notwendigkeit der Urteile, die sich aus dem Bewußtsein der höchsten Gesetze des menschlichen Erkennens entwickeln (l.c. S. 121). Die metaphysische Notwendigkeit hat Beziehung aufs Dasein. »Im Absoluten selbst ist das Mögliche mit dem Wirklichen und Notwendigen eins und dasselbe« (l.c. S. 122 f.). Nach FRIES ist die Notwendigkeit in unserer Erkenntnis nur »durch ursprünglich dauernde, sich gleich bleibende Tätigkeit der einen Erkenntniskraft in unserer Vernunft möglich« (Neue Krit. II, 43). »Wenn wir einzelne Begebenheiten, die uns vor der Anschauung erscheinen, außer ihrem Zusammenhang betrachten, so reden wir vom bloß Wirklichen; nehmen wir dagegen mit auf diesen Zusammenhang Rücksicht, so finden wir dann ihre Notwendigkeit« (Syst. d. Log. S. 159). Nach J. G. FICHTE ist die Denknotwendigkeit »nicht absolute Notwendigkeit, dergleichen es überhaupt nicht geben kann, da ja alles Denken von einem freien Denken unser selbst ausgeht, sondern dadurch, daß überhaupt gedacht werde, bedingt« (Syst. d. Sittl. 52). SCHELLING bestimmt: »Notwendig ist, was in aller Zeit gesetzt ist« (Syst. d. tr. Ideal. S. 312 f.) - Nach CHR. KRAUSE ist die Notw»Teilbezugheit« der »Seinheit« (s. d.). Etwas ist für etwas notwendig heißt, es ist »ein-bezug -wesenlich da« hinsichtlich dessen (Vorl. üb. d. Syst. S. 421 ff.). Nach HILLEBRAND ist Notwendigkeit »das Denken des Zweckes der Dinge für das Denken«. Das Sein ist seine eigene absolute Notwendigkeit (Philos. d. Geist. II, 60 ff.). - HEGEL hypostasiert die Notwendigkeit zu einem Moment des Seins selbst. »Wenn alle Bedingungen vorhanden sind, muß die Sache wirklich werden, und die Sache ist selbst eine der Bedingungen, denn sie ist zunächst als Inneres selbst nur ein Vorausgesetztes. Die entwickelte Wirklichkeit, als der in eins fallende Wechsel des Innern und Äußern, der Wechsel ihrer entgegengesetzten Bewegungen, die zu einer Bewegung vereint sind, ist die Notwendigkeit« (Encykl. § 147). »Die Notwendigkeit ist an sich daher das eine mit sich identische aber inhaltsvolle Wesen, das so in sich scheint, daß seine Unterschiede die Form selbständiger Wirklicher haben, und dies Identische ist zugleich als absolute Form die Tätigkeit des Aufhebens in Vermitteltsein und der Vermittlung in Unmittelbarkeit. - Das, was notwendig ist, ist durch ein anderes, welches in den vermittelnden Grund (die Sache und die Tätigkeit) und in eine unmittelbare Wirklichkeit, ein Zufälliges, das zugleich Bedingung ist, zerfallen ist. Das Notwendige als durch ein anderes ist nicht an und für sich, sondern ein bloß Gesetztes. Aber diese Vermittlung ist ebenso unmittelbar das Aufheben ihrer selbst; der Grund und die zufällige Bedingung wird in Unmittelbarkeit übergesetzt, wodurch jenes Gesetztsein zur Wirklichkeit aufgehoben und die Sache mit sich selbst zusammengegangen ist. In dieser Rüchkehr in sich ist das Notwendige schlechthin, als unbedingte Wirklichkeit. - Das Notwendige ist so, vermittelt durch einen Kreis von Umständen: es ist so, weil die Umstände so sind, und in einem ist es so, unvermittelt, - es ist so, weil es ist« (l.c. § 149). »Das Notwendige ist in sich absolutes Verhältnis, d. i. der entwickelte Prozess, in welchem das Verhältnis sich ebenso zur absoluten Identität aufhebt« (l.c. § 150). Nach K. ROSENKRANZ ist der Grund der realen Möglichkeit »die absolute Notwendigkeit, welche an und für sich nicht anders sein kann, als sie ist« (Syst. d. Wissensch. S. 80). - CHALYBAEUS versteht unter Notwendigkeit »die Wirklichkeit desjenigen, dessen Nichtsein undenkbar, widersprechend und unmöglich ist« (Wissenschaftslehre S. 237 ff.). TRENDELENBURG betont, »daß die Notwendigkeit, eine Tat des Denkens, ihr strenges Band aus den realen Elementen webt, und daß sie, weit entfernt, nur subjektiv zu sein, eine eigentümliche Doppelbildung ist, in welcher das Denken mit dem Sein verschmilzt« (Gesch. d. Kategorienl. S. 378). »Wenn alle Bedingungen erkannt sind und demnach die Sache aus dem ganzen Grund verstanden wird, so daß das Denken das Sein völlig durchdringt: so gibt das den Begriff der Notwendigkeit« (Log. Unt. II2, 165).

SCHOPENHAUER leitet die Notwendigkeit aus dem Satze vom Grunde (s. d.) ab. »Ich behaupte, daß Notwendigsein und Folge aus einem gegebenen Grunde sein durchaus Wechselbegriffe und völlig identisch sind. Als notwendig können wir nimmermehr etwas erkennen, ja nur denken, als sofern wir es als Folge eines gegebenen Grundes ansehen: und weiter als diese Abhängigheit, dieses Gesetztsein durch ein anderes und dieses unausbleibliche Folgen aus ihm enthält der Begriff der Notwendigkeit schlechthin nickt. Er entsteht und besteht also einzig und allein durch Anwendung des Satzes vom Grunde. Daher gibt es, gemäß den verschiedenen Gestaltungen dieses Satzes, ein physisch Notwendiges (der Wirkung aus der Ursache), ein logisch (durch den Erkenntnisgrund, in analytischen Urteilen, Schlüssen u. s. w), ein mathematisch (nach dem Seinsgrunde in Raum und Zeit) und endlich ein praktisch Notwendiges, wodurch wir nicht etwa das Bestimmtsein durch einen angeblich kategorischen Imperativ, sondern die, bei gegebenem empirischen Charakter, nach vorliegenden Motiven notwendig eintretende Handlung bezeichnen wollen. - Alles Notwendige ist es aber nur relativ, nämlich unter der Voraussetzung des Grundes, aus dem es folgt: daher ist die absolute Notwendigkeit ein Widerspruch« (W. a. W. u. V. I. Bd., Krit. d. Kantschen Philos. S. 461 f.). Notwendigkeit »hat keinen andern wahren und deutlichen Sinn als den der Unausbleiblichkeit der Folge, wenn der Grund gesetzt ist«. Es gibt eine vierfache Notwendigkeit: »1) Die logische, nach dem Satz vom Erkenntnisgrunde, vermöge welcher, wenn man die Prämissen hat gelten lassen, die Conclusion unweigerlich zuzugeben ist. 2) Die physische, nach dem Gesetz der Kausalität, vermöge welcher, sobald die Ursache eingetreten ist, die Wirkung nicht ausbleiben kann. 3) Die mathematische, nach dem Satz vom Grunde des Seins, vermöge welcher jedes von einem wahren geometrischen Lehrsatze ausgesagte Verhältnis so ist, wie er es besagt, und jede richtige Rechnung unwiderleglich bleibt. 4) Die moralische, vermöge welcher jeder Mensch, auch jedes Tier, nach eingetretenem Motiv, die Handlung vollziehen muß, welche seinem angeborenen und unveränderlichen Charakter allein gemäß ist, und demnach jetzt so unausbleiblich, wie jede andere Wirkung einer Ursache, erfolgt« (Vierf. Wurz. C. 8, § 49). Nach F. A. LANGE besagt die Notwendigkeit des Geschehens »nichts als seine Allgemeinheit« (Log. Stud. S. 41). Die Kantianer (s. d.) fassen die Notwendigkeit im Erkennen als apriorische Gesetzmäßigkeit auf. - Nach BOLZANO hat Notwendigkeit nur in Beziehung auf den Begriff des Seins Geltung (Wissensch. II, 229, § 182). Jedes Müssen ist ein »Seinmüssen« (l.c. S. 230). Notwendig ist das Sein eines Gegenstandes, »wenn es eine reine Begriffswahrheit von der Form: A' ist (oder hat Dasein) gibt, in welcher A' eine den Gegenstand A umfassende Vorstellung ist« (l.c. S. 230 ff.).


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