Noumenon

Noumenon nooumenon Gedachtes Verstandesding, intelligibles (s. d.) Wesen, im Unterschiede vom Sinnending oder Phänomenon (s. d.); norymena schon bei PLATO (s. Ideen).

KANT versteht unter dem Noumenon einen Grenzbegriff (s. d.), nämlich das als nicht sinnlich zwar nicht erkannte, aber (negativ) gedachte Ding, das zugleich als positiver Gegenstand einer nichtsinnlichen (göttlichen) Anschauung gedacht wird. »Schon von den ältesten Zeiten der Philosophie her haben sich Forscher der reinen Vernunft außer den Sinnenwesen (Phänomena), die die Sinnenwelt ausmachen, noch besondere Verstandeswesen (Noumena), welche eine Verstandeswelt ausmachen sollten, gedacht, und da sie... Erscheinung und Schein für einerlei hielten, den Verstandeswesen allein Wirklichkeit zugestanden« (Proleg. § 32). In Wahrheit aber haben die Phänomena empirische Wirklichkeit, wenn sie auch nicht Dinge an sich (s. d.) sind. Solche muß es geben, nur können sie, wegen der Subjektivität der Erkenntnisformen, nicht erkannt werden. »Erscheinungen, sofern sie als Gegenstände nach der Einheit der Kategorien gedacht werden, heißen Phänomena. Wenn ich aber Dinge annehme, die bloß Gegenstände des Verstandes sind und gleichwohl, als solche, einer Anschauung, obgleich nicht der sinnlichen (als coram intuitu intellectuali) gegeben werden können, so würden dergleichen Dinge Noumena (intelligibilia) heißen« (Krit. d. r. Vern. S. 231). Der Begriff des Noumenon ist aber nicht positiv, nicht Erkenntnis, sondern ein abstrakter Gedanke, nicht das Ding an sich selbst (l.c. S. 233 f.). »Der Begriff eines Noumenon, d. i. eines Dinges, welches gar nicht als Gegenstand der Sinne, sondern als ein Ding an sich selbst (lediglich durch einen reinen Verstand) gedacht werden soll, ist gar nicht widersprechend: denn man kann von der Sinnlichkeit doch nicht behaupten, daß sie die einzig mögliche Art der Anschauung sei. Ferner ist dieser Begriff notwendig, um die sinnliche Anschauung nicht bis über die Dinge an sich selbst auszudehnen, und also, um die objektive Gültigkeit der sinnlichen Erkenntnis einzuschränken (denn das übrige, worauf jene nicht reicht, heißt er eben darum Noumena, damit man dadurch anzeige, jene Erkenntnisse können ihr Gebiet nicht über allesicht über alles, was da Verstand denkt, erstrecken). Am Ende aber ist doch die Möglichkeit solcher Noumenorum gar nicht einzusehen, und der Umfang außer der Sphäre der Erscheinungen ist (für uns) leer, d. i. wir haben einen Verstand, der sich problematisch weiter erstreckt, bis jene, aber keine Anschauung, wodurch uns außer dem Felde der Sinnlichkeit Gegenstände gegeben und der Verstand über dieselbe hinaus assertorisch gebraucht werden könne. Der Begriff eines Noumenon ist also bloß ein Grenzbegriff, um die Anmaßung der Sinnlichkeit einzuschränken, und also nur von negativem Gebrauche. Er ist aber gleichwohl nicht willkürlich erdichtet, sondern hängt mit der Einschränkung der Sinnlichkeit zusammen, ohne doch etwas Positives außer dem Umfange derselben setzen zu können« (l.c. S. 235). »Der Begriff eines Noumenon ist also nicht der Begriff von einem Objekt, sondern die unvermeidlich mit der Einschränkung unserer Sinnlichkeit zusammenhängende Aufgabe, ob es nicht von jener ihrer Anschauung ganz entbundene Gegenstände geben möge« (l.c. S. 257; Prolegom. § 32 ff.). Nur das moralische Gesetz läßt uns die Welt der Noumena, der Freiheit (s. d.) auch positiv bestimmen, nämlich als Welt autonomer (s. d.) Vernunftwesen (Krit. d. prakt. Vern. I. Tl., 1. B., 1. Hptst.). Der Mensch, »als mit innerer Freiheit begabtes Wesen (homo noumenon) gedacht, ist ein der Verpflichtung fähiges Wesen« (Met. Anf. d. Tugendl. S. 65). - AMPÉRE nennt Noumena die wirklichen Wesen. LEWES versteht unter ihnen nichts als »the unknowable otherness of relations«, »things in their relation to other forms of sentience... than our own« (Probl. I, 182). MONRAD nennt so die Dinge an sich (Arch. f. system. Philos. III, 129). Nach H. CORNELIUS ist das Noumenon nur ein Verstandesbegriff, der sich in den wechselnden Phänomenen manifestiert (Psychol. S. 263; Einl. in d. Philos. S. 263). Vgl. G. D. HICKS, Die Begriffe Phänomenon u. Noumenon u. ihre Verh. zueinander bei Kant 1897.


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