Nutzen

Nutzen (utilitas) ist die Beziehung einer Sache auf (praktische) Zwecke eines Wollenden, die Förderung dieser Zwecke. Nützlichkeit ist Tauglichkeit zur Realisierung eines Zweckes, zur Förderung des Ich, zur Vermehrung seiner »Vermögen« (im psychischen und realen Sinne). Zu unterscheiden sind: wahrer, scheinbarer, objektiver, Subjektiver, idealer, materialer, biologischer, wirtschaftlicher Nutzen. Über Grenznutzen s. Wert.

Nach ALBERTUS MAGNUS ist nützlich (utile), »quod expediens est ad consequendum id quod intenditur« (Sum. th. I, 8, 3). GEULINCX bestimmt: »Utile est medium boni« (Eth. III, § 6, p. 100). SPINOZA versteht unter Nutzen Förderung der Macht des Ich (s. Utilitarismus). CHR. WOLF definiert den Nutzen eines Dinges als »Folgerung aus seinem Wesen, die wir vorher nicht bedacht haben, da wir es hervorzubringen getrachtet« (Vern. Ged. § 1029). Eine Erkenntnis ist nützlich, »wenn sie die Bequemlichkeit des menschlichen Lebens befördert« (Vern. Ged. von d. Kräft. d. menschl. Verst.9, S. 175). BAUMGARTEN erklärt: »Utilitas est bonitas respectiva, quae si tribuitur rei, cui alterum prodest, passiva, si illi, quod prodest, activa dici potest« (Met. § 336). Nach J. BENTHAM ist »utility« »that property in any objekt, whereby it tends to produce benefit, advantage, pleasure, good, or happiness« (Introd. I, ch. 1, p. 3). HERING erklärt: »Nutzen ist bewirkte Annäherung an das gesteckte Ziel« (Zweck im Recht II, 209). Nach A. MEINONG heißt Nützen »eine Werttatsache verursachen« (Werttheor. S. 13). Vgl. Utilitarismus, Selektion.


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