Gesetz ist der Inhalt eines Imperativs, einer Willensforderung bezw. was analog einem solchen Inhalte (ursprünglich) betrachtet wird. Gesetz ist der Ausdruck für ein Sein-sollendes, Gewolltes, notwendig zu Geschehendes. Bei juridischen Gesetzen ist die Notwendigkeit eine teleologische (»man muß, soll - wenn man nicht Strafe haben will«), beim ethischen, logischen, geistigen Gesetze ebenfalls (»man muß, soll - wenn man vernünftig leben, vernünftig denken will«), beim Naturgesetz eine psychologische (triebartige) oder mechanische Notwendigkeit. Naturgesetze sind begrifflich formulierte Notwendigkeits-Relationen, mit denen die Konstanz, Regelmäßigkeit von selbst gesetzt ist. »Es ist ein Naturgesetz« heißt: das Wesen, die Natur, die Konstitution der Dinge, des Alls fordert, bedingt den Zusammenhang, die Art, das Quale und das Quantum von Geschehnissen. Unter gleichen Bedingungen verhält sich Gleiches stets (zu allen Zeiten, in allen Räumen) gleich - das ist die logische Grundlage (das Identitätsprinzip) aller Gesetzlichkeit. Gesetzmäßig (gesetzlich) ist, was in eine Gesetzesformel zu bringen ist. Die »Gesetze« sind Subjektiv) Satzungen des (die Erfahrungsinhalte logisch verarbeitenden) Denkens, haben aber (objektiv) ein »Fundament« in der Erfahrung, in den Objekten selbst. Die social-historischen Gesetze sind Modifikationen psychologischer Gesetze.
Die Geschichte des Gesetzes-Begriffes läßt bald eine mehr rationalistische, bald eine mehr empiristische, bald eine objektivistische, bald eine subjektivistische Bestimmung dieses Begriffes erkennen. Der objektive Idealismus (s. d.) führt die Naturgesetze auf eine Weltvernunft zurück, der Theismus (und Pantheismus) auf den göttlichen Willen (die göttliche Substanz).
Begriff und Definition des Gesetzes:
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