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1542. Zulage¹⁾. Beilage²⁾.

1) Addition, augmentation, increase (of salary).
Augmentation de gages, de traitement, surpaye.
Aggiunta; accrescimento; aumento (di salario).
2) Supplement, appendix.
Pièce ajoutée, supplément.
Aggiunta; documento acchiuso, scritto aggiunto, foglio di supplemento

Beide unterscheiden sich wie Zugabe und Beigabe, vgl. Art. 1539. Nur wird Zulage im engeren Sinne, besonders von Gehaltserhöhungen gebraucht, sowie im Verkehrsleben namentlich bei dem Fleischverkaufe. Zulage nennt nämlich der Fleischer die Knochen, die er zu dem verkauften Fleische, aber nicht als Zugabe, sondern als im Preise mit berechneten Teil hinzulegt; man kann daher Fleisch mit und ohne Zulage erhalten, je nachdem man weniger oder mehr für das Pfund bezahlen will. Beilage wird im engeren Sinne namentlich von den Nebenblättern gesagt, die den Hauptblättern der Zeitungen, ferner von den Schriftstücken, die gerichtlichen oder anderen Akten oder auch einem Gesuche u. ähnl. beigegeben werden.