Haben drückt das Besitzverhältnis, die (ruhende) Macht des Ich über eine Sache aus, es bezeichnet allgemein das Verhältnis des Ich zu seinen Modifikationen und wird auf die Objekte der Außenwelt übertragen. - ARISTOTELES rechnet das Haben (echein) zu den Kategorien (s. d.) (Met. V 23, 1023 a 8 squ.). Nach TRENDELENBURG leihen wir die Kategorie »haben« an die Sinnendinge (Neue Grundleg. S. 175). Das Ich als Substanz »hat« als Akzidentien seine Tätigkeiten (l.c. S. 176). Das Wissen des Ich, daß es selbst die Substanz sei seiner Tätigkeiten, wird durch das Wort »haben« ausgedrückt (ib.). SCHUPPE erklärt: »Die Aussage des Teiles vom Ganzen bedarf gewöhnlich des Verbums ›haben‹. Sein Sinn ist der der auseinandergesetzten Zusammengehörigkeit. Objekt des Verbums ›haben‹ ist nur etwas, was in diesem Sinne als Teil eines Ganzen gilt, und Subjekt desselben ist das Ganze« (Log. S. 120). »Das Verbum ›haben‹ hat ohne Objekt überhaupt gar keinen Sinn; seine Bedeutung geht darin auf, daß etwas, eben das Objekt, zu dem Ganzen, welches das Subjekt ist, als Teil oder Bestandteil oder Eigenschaft, Element, Moment, vorübergehende Affektion gehört, irgendwie mit ihm dauernd oder vorübergehend, äußerlich oder innerlich zusammengehört« (l.c. S. 146).