Es kommt doch heraus!


Ethiker. »Die psychiatrischen Sachverständigen berichteten in ihren schriftlichen Gutachten über die Äußerungen, mit welchen der Angeklagte eine Reihe von Fragen beantwortete, die sie über viele Einrichtungen, Verhältnisse und Vorgänge des Lebens an ihn gerichtet hatten. Seine Anschauungen befanden sich durchwegs auf dem Niveau eines Kindes. Auf die Frage, ob er es für recht halte, zu stehlen, sagte er: ›Stehlen darf man nicht, weil man dafür bestraft werden kann.‹ Auf die weitere Frage: ›Dürfte man also stehlen, wenn man gewiß wüßte, dass es nicht entdeckt wird?‹ gab er zur Antwort: ›Es kommt doch heraus.‹ Das Schriftstück kommt zu dem Resultate, dass der Angeklagte moralisch schwachsinnig sei.« So meldete die ›Neue Freie Presse‹. Der Angeklagte war ein Bäckergeselle, kein Bankdirektor. Was sagt der Economist zu diesem Gerichtssaalbericht, in dem der Redakteur kein Wort der Abwehr gegenüber der psychiatrischen Auffassung angebracht hat. Reifste Lebensweisheit wird kindischer Schwachsinn genannt und an der Grundlage der liberalen Weltanschauung gerüttelt, so da auf dem Satze ruht: »Es kommt doch heraus!«

 

 

Nr. 217, VIII. Jahr

23. Jänner 1907.


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