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Evidenz

Evidenz. Evidenz ist „anschauende Gewißheit“. Aus Begriffen a priori (s. d.), in „diskursiven“ Erkenntnissen, kann nie Evidenz entspringen, so sehr die Urteile hier auch apodiktisch gewiß sind. Evidenz ist nur in „intuitiven“ Grundsätzen (Axiomen, s. d.) und Beweisen (s. Demonstration), also nur in der Mathematik, KrV. tr. Meth. 1. H. 1. Abs. (I 614 f.—Rc 760 f.). „Die mathematische Gewißheit heißt auch Evidenz, weil eine intuitive Erkenntnis klarer ist als eine diskursive“, Log. Einl. IX (IV 78). Vgl. Beweis.