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Intelligibel

Intelligibel. „Was ... nichts anderes als durch das Denken Erfaßbares enthält, das gehört zu dem Intelligiblen.“ Es heißt auch das Gedachte (Noumenon). Die auf es gerichtete Erkenntnis heißt intellektuell (verstandes-, vernunftmäßig); sie betrifft die Gegenstände, „wie sie sind“, Mund. sens. §§ 3 ff. (V 2, 96 ff.); s. Verstand, Kategorie. „Ich nenne dasjenige an einem Gegenstande der Sinne, was selbst nicht Erscheinung ist, intelligibel“, KrV tr. Dial. 2. B. 2. H. 9. Abs. III Kausalität durch Freiheit (I 473—Rc 607). Das Intelligible ist nicht beweisbar, nicht erkennbar, nicht einmal (theoretisch) seiner „Möglichkeit“ nach. Es ist nicht „zur Erklärung der Erscheinungen“ zu gebrauchen, aber es darf „nicht für unmöglich“ erklärt werden; es dient zur Einschränkung des bloß empirischen Verstandesgebrauchs, ibid. 9. Abs. IV (I 490—Rc 626 f.). „Intellektuell“ sind „die Erkenntnisse durch den Verstand, und dergleichen gehen auch auf unsere Sinnenwelt“, „intelligibel“ aber heißen „Gegenstände, sofern sie bloß durch den Verstand vorgestellt werden können und auf die keine unserer sinnlichen Anschauungen gehen kann“. „Da aber doch jedem Gegenstande irgendeine mögliche Anschauung entsprechen muß, so würde man sich einen Verstand denken müssen, der unmittelbar Dinge anschaute; von einem solchen aber haben wir nicht den mindesten Begriff, mithin auch nicht von den Verstandeswesen, auf die er gehen soll“, Prol. § 34 Anm. (III 78). Vgl. Freiheit, Charakter, Kausalitaet, Mensch, Ding an sich, Kategorie.