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Bewegliche Habe und Grundbesitz

343.

Bewegliche Habe und Grundbesitz. — Wenn einen das Leben einmal recht räuberhaft behandelt hat, und an Ehren, Freuden, Anhang, Gesundheit, Besitz aller Art nahm, was es nehmen konnte, so entdeckt man vielleicht hinterdrein, nach dem ersten Schrecken, dass man reicher ist als zuvor. Denn jetzt erst weiß man, was einem so zu eigen ist, dass keine Räuberhand daran zu rühren vermag; so geht man vielleicht aus aller Plünderung und Verwirrung mit der Vornehmheit eines großen Grundbesitzers hervor.