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1446. Volksschule¹⁾. Elementarschule²⁾.
Gemeindeschule, Bezirksschule³⁾.

1) & 2) Elementary school; älter auch: national school.
3) Board-school.
1) & 2) École populaire; école primaire.
3) École communale oder municipale.
1) Scuola pubblica, scuola per il popolo.
2) Scuola elementare, inferiore oder primaria.
3) Scuola comunale.

Volksschule ist die Schule für die gesamten Kreise des Volkes, die die unterste Stufe des Schulwesens darstellt und die Kinder vom sechsten Lebensjahr an, und zwar Knaben wie Mädchen (daher: Knaben- und Mädchenschulen), aufnimmt. In den meisten deutschen Staaten besteht eine achtjährige Schulpflicht (in Bayern nur eine siebenjährige), so daß die Kinder mit dem 14. (in Bayern mit dem 13.) Lebensjahre aus ihr entlassen werden, um dann ins praktische Leben einzutreten. Da die höheren und mittleren Stände ihre Kinder gewöhnlich mit dem 9. oder 10. Lebensjahre höheren Schulen zuführen (in Ländern, wo die höheren Schulen mit Vorschulen versehen sind, sogar mit dem 6. Lebensjahre), so hat Volksschule auch die Bedeutung gewonnen: Schule für die untersten Schichten des Volkes. In den meisten deutschen Staaten ist aber dieser Begriff schon längst überwunden, und die Volksschule ist überhaupt die Anfangsschule für die Kinder aller Stände bis zum 9. oder 10. Lebensjahre geworden, obwohl die allgemeine Volksschule, d. h. die Schule, durch die die Kinder aller Stände hindurchgehen müssen, noch nirgends völlig durchgeführt, sondern nur in der Schweiz und in einigen süddeutschen Staaten mehr oder weniger annähernd erreicht ist. Privatschulen und Vorschulen (in Preußen) nehmen noch der Volksschule viele Kinder hinweg. Sofern die Volksschule nur den Unterricht in den Elementen des Wissens und Könnens gewährt, heißt sie Elementarschule. Auch die Vorschulen der Gymnasien und anderer höherer Schulen, auch zahlreiche Privatschulen sind Elementarschulen, aber keine Volksschulen, weil sie nicht dem ganzen Volke offen stehen, sondern durch ihr hohes Schulgeld zu Standesschulen werden. Gemeindeschulen oder Bezirksschulen heißen die Volksschulen insofern, als sie von der bürgerlichen Gemeinde unterhalten und eingerichtet werden (Gegensatz: Staats-, Stiftungs-, Vereins- und Privatschulen); sie stellen die eigentliche öffentliche Volksschule dar. Der Name Bezirksschulen erklärt sich daraus, daß jede größere Gemeinde ihre Stadt in bestimmte Schulbezirke einteilt, in denen je eine Schule errichtet wird, der alle volksschulpflichtigen Kinder des Bezirks zugewiesen werden. In manchen Orten, namentlich in Sachsen, nennt man höhere Volksschulen, die ein erhöhtes Schulgeld fordern, während in den Gemeinde- oder Bezirksschulen gar kein oder nur ein ganz niedriges Schulgeld erhoben wird, Bürgerschulen, weil in diese Schulen infolge des höheren Schulgeldes die untersten Schichten des Volkes ihre Kinder nicht schicken können, sondern nur die mittleren Bürgerkreise.