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Volksmajestät

Volksmajestät wurde im Jahre 1789 von der französischen Nationalversammlung als politisches Schlagwort ausgegeben und weckte einen lauten Widerhall. Vgl. Wieland 34, 20 (1789): „Die Nation ward jetzt aus einmal Alles, der König ein bloßer Name ohne bestimmten Sinn, ein wahrer Kulissenkönig. Die Nation hieß nun die Quelle aller Autorität, und wenn gleich das fürchterliche Wort Majestät des Volks öffentlich noch aus dem Mund keines Deputierten gegangen ist, so fällt doch einem Jeden in die Augen, dass die bisherigen Handlungen der Nationalversammlung keine andere Grundlage haben können.“ Aber schon kurz daraus konstatiert er 34, 49: „Die Majestät des Volks ist das große Wort, das jetzt in Frankreich am Lautesten gehört wird. Die Nationalversammlung selbst, oder vielmehr gewisse Demagogen, die den Ton angeben, nach welchem das Volk singt, haben es Mode gemacht … Wie viel Ehrerbietung wird denn künftig ein Schuhflicker zu Versailles, der sich bewusst ist, ein konstituierender Teil der Volksmajestät zu sein, vor der königlichen Majestät haben, die vermöge des neuen politischen Katechismus sich zu jener nur wie der Mond zur Sonne verhält!“ Von weiteren Belegen verzeichne ich beispielshalber Melchior Striegel (1793) S. 32 ff., und Kant, Sämtl. Werke (Ausg. von Hartenstein 1868) 8, 641.