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Klinke zur Gesetzgebung

Klinke zur Gesetzgebung, ein von Bismarck in seiner Reichstagsrede vom 4. März 1881 (Polit. Reden 8, 369) geprägtes wirkungsvolles Schlagwort, über das Bamberger 5, 347 (1891) sich polemisierend äußerte: „Von all den treffenden Schlagwörtern, die wir seiner urwüchsigen Bildersprache verdanken, ist keines bezeichnender als das von der „Klinke der Gesetzgebung". Das konnte nur er erfinden. Jedes Gesetz musste für ihn eine Tür haben, zu der er die Klinke in der Hand behielt, um nach Belieben aus- und einzugehen.“ Vgl. Büchmann S. 667.