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Beschränkter Untertanenverstand

Beschränkter Untertanenverstand, ein berüchtigtes Schlagwort, das aus dem am 15. Januar 1838 ergangenen Schreiben des preußischen Ministers von Rochow geschlissen ist, in welchem dem Untertanen von vornherein nur eine „beschränkte Einsicht“ zuerkannt wurde. Vgl. die lehrreichen Angaben bei Büchmann S. 626 f. Außerdem Herm. Kurz 11, 43 (1859): „Der Titel ist zu hoch für meinen beschränkten Untertanenverstand!“ oder Gutzkow, Lebensbilder 2, 162 (1870).

Bei dem bösen Klang, den diese viel verhöhnte Wendung gerade für einen leitenden Staatsmann haben musste, erklärt es sich, dass Bismarck am 7. März 1872 sofort energisch Front machte, als ihm vorgeworfen wurde, er habe die Theorie vom „beschränkten Untertanenverstand“ wieder ins Leben gerufen (Polit. Reden 5, 306 f.): „Die Übertreibung liegt in der Anwendung einer solchen Phrase wie diese von dem „beschränkten Untertanenverstand". Ich kann in dieser Allgemeinheit ebenso gut die Behauptung dem Herrn Vorredner gegenüberstellen, dass er auf der Theorie des „beschränkten Regierungsverstandes“ sich bewegt.“