Home  Impressum  Copyright
Jacob Voorhoeve Homöopathie in der Praxis III. Behandlung der Krankheiten und erste Hilfe XIV. Ratschläge auf dem Gebiete der Hygiene, Krankenpflege u. s. w.

[8. Desinfektion]

8. Desinfektion hat den Zweck, schädliche Krankheitskeime unschädlich zu machen. Im allgemeinen sind peinliche Reinlichkeit des Körpers, der Kleidung und der Wohnung, gehörige Lüftung und Zulassung der bazillenvernichtenden Sonnenstrahlen zu den Wohn- und Schlafräumen die besten Vorbeugungsmaßregeln gegen Ansteckungsgefahr. Bei der Wundbehandlung und bei der Krankenpflege zur Zeit von Epidemien sind jedoch noch besondere Vorsichtsmaßregeln zu beachten. Über die anti- und aseptische Wundbehandlung haben wir uns bereits auf Seite 33 und 34 ausgesprochen und kommen darauf noch im 15. Abschnitt zurück.

Bei ansteckenden Krankheiten seien folgende erprobte Vorschriften der Beachtung unserer Leser empfohlen: 1. der Kranke wird in ein geräumiges Zimmer allein für sich untergebracht; 2. alle unnötigen Möbel, Kleidungsstücke, Teppiche und Gardinen werden aus dem Krankenzimmer entfernt; 3. das beschmutzte Bett-und Leibzeug des Kranken wird in einer starken Schmierseifenlösung 24 Stunden lang eingeweicht und hernach ausgekocht; 4. die Abgänge des Kranken werden mit Chlorkalk, die Bettpfannen und Nachtstühle mit 5 % Karbolwasser desinfiziert; 5. das Krankenzimmer wird mehrere Male am Tage ausgiebig gelüftet; 6. benutztes Verbandzeug, Leinwand u. s. w. wird verbrannt, Instrumente werden mit 5 % Karbolsäure- oder 1 % Lysollösung gereinigt; 7. die Pfleger des Kranken sollen im Krankenzimmer weder essen noch trinken und sich die Hände öfters mit warmem Seifenwasser reinigen; 8. nach Ablauf der Krankheit wird das Krankenzimmer mit allen sich darin befindlichen Gegenständen gründlich desinfiziert; dies geschieht am besten folgendermaßen: Boden, Türe und Fenster werden mit 5% Karbolwasser gescheuert und gereinigt; Möbel, Gemälde u. s. w. werden mit leinenen Lappen, Tapeten mit trockenem Brot gehörig abgerieben, Decken werden neu geweißt; schließlich wird das ganze Zimmer mit Formalindämpfen (mittels eines besonders für diese Zwecke eingerichteten Verdampfungsapparats) 4—5 Stunden gründlich desinfiziert und hernach gehörig gelüftet; 9. Bettzeug, Matratzen, Kleider, Gardinen, Teppiche u.s.w. werden am besten mit strömendem Dampf desinfiziert oder, wenn dies nicht angängig ist, im Freien ausgeklopft und der Wirkung der Sonnenstrahlen längere Zeit ausgesetzt; 10. ehe die Wiederhergestellten den Verkehr mit Gesunden wieder aufnehmen, werden sie warm gebadet und mit reinen Kleidern versehen.



DRUCKVERSION
WEITEREMPFEHLEN

7. Blutreinigungskur - 9. Flaschenbouillon