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Jacob Voorhoeve Homöopathie in der Praxis III. Behandlung der Krankheiten und erste Hilfe XII. Kinderkrankheiten

[18. Impfbeschwerden]

18. Impfbeschwerden kommen nach dem Impfen öfters vor, besonders infolge von zu tiefen Einschnitten, von Verunreinigung der Wunden und von Benutzung verdorbener Lymphe. Heutzutage sind die Impfvorschriften viel strenger als früher, sodaß ernstere Gesundheitsachädigungen nicht mehr so häufig sind. Jedenfalls lasse man aber seine Kinder nicht mit Lymphe, welche dem Arm eines andern Kindes entnommen ist, sondern stets nur mit reiner animaler Lymphe impfen. Bei kranken, schwächlichen oder an langwierigen Hautausschlägen leidenden Kindern muß die Impfung bis zur Heilung ausgesetzt werden. Zur möglichsten Verhütung unangenehmer Folgeerscheinungen des Impfens bedecke man die Schnitte direkt nach dem Impfen mit Hamamelis-Salbe und reiner Verbandwatte, gebe dem Kinde 2 mal täglich 5 Tropfen Thuja 6 und mache ihm jeden Abend einen Prießnitzschen Umschlag um den Leib. Tritt zwischen dem 7. und 9. Tag nach dem Impfen Fieber auf, dann gebe man Mercur. corros. 6. Bei rosenartiger Geschwulst nach dem Impfen sind Apis 3 und Bellad. 4, bei tiefen Geschwüren Silicea VI, bei chronischem Siechtum, nach dem Impfen entstanden, Anthracinum, Silicea, Sulfur und Thuja in höheren Potenzen angezeigt.



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