Untrennbarkeit von Leib und Seele


Da nun der Geist nur ein Teil ist des Menschen und stets an derselben

Festbestimmten Stelle verbleibt wie die Augen und Ohren

Und was für andere Sinne das Leben sonst noch regieren,

Da nun ferner die Hand und das Äug' und die Nase gesondert

Oder geschieden von uns nicht Empfindung haben noch Dasein,

Sondern, wenn schon, in der kürzesten Frist in Moder zerfließen,

Also kann auch der Geist nicht ohne den Leib und den Menschen

Selbst sich des Daseins freun, da der Körper des Geistes Gefäß ist

Oder was sonst von noch engerer Form der Verbindung der beiden

Denken sich läßt: denn es hängt ja der Leib untrennbar am Geiste.

     Kurz, wenn Körper und Geist zu lebendiger Wirkung sich innig

Untereinander verbinden, erfreun sie sich kräftigen Lebens.

Weder der Geist allein kann jemals ohne den Körper

Lebensregung bewirken noch kann ein entseelter Körper

Längere Zeit fortdauern und seine Sinne gebrauchen.

Gleichwie das Auge bekanntlich, sobald es den Wurzeln entrissen,

Und von dem übrigen Körper gelöst ist, nichts mehr erblicket,

So kann Geist und Seele allein nichts selber verrichten,

Wie es natürlich erscheint. Denn überall sind sie im Körper

Fest verbunden mit Fleisch, mit den Adern und Sehnen und Knochen.

Ihren Atomen ist auch, da ihr Abstand äußerst gering ist,

Freierer Sprung in die Weite versagt. Drum ist auch der Umkreis

Ihrer Sinneserregung beschränkt und, entfliehn sie im Tode

In die Luft aus dem Körper, ist keine Erregung mehr möglich;

Denn sie sind dann nicht mehr in der gleichen Weise gebunden.

Würde die Luft doch selber zum Körper und lebenden Wesen,

Könnte sie fassen die Seele und so die Erregungssphäre

Ihr umzirken, wie früher in Nerven und Leib sie sich regte.

Darum (ich sag' es noch einmal, du mußt notwendig mit glauben):

Hat sich die Hülle des Körpers gelöst und der Odem verflüchtigt,

Muß auch die Sinnesempfindung des Geistes sofort mit der Seele

Schwinden; denn enge verknüpft ist für beide die Lebensbedingung.


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Seite zuletzt aktualisiert: 13.09.2005 
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