§ 28. Materie und Form disjunktiver Urteile


Die mehreren gegebenen Urteile, woraus das disjunktive Urteil zusammengesetzt ist, machen die Materie desselben aus, und werden die Glieder der Disjunktion oder Entgegensetzung genannt. In der Disjunktion selbst, d. h. in der Bestimmung des Verhältnisses der verschiedenen Urteile, als sich wechselseitig einander ausschließender und einander ergänzender Glieder der ganzen Sphäre des eingeteilten Erkenntnisses, besteht die Form dieser Urteile.

Anmerk. Alle disjunktive Urteile stellen also verschiedene Urteile als in der Gemeinschaft einer Sphäre vor und bringen jedes Urteil nur durch die Einschränkung des andern in Ansehung der ganzen Sphäre hervor; sie bestimmen also jedes Urteils Verhältnis zur ganzen Sphäre, und dadurch zugleich das Verhältnis, das diese verschiedenen Trennungsglieder (membra disiuncta) unter einander selbst haben. — Ein Glied bestimmt also hier jedes andre nur, so fern sie insgesamt als Teile einer ganzen Sphäre von Erkenntnis, außer der sich in gewisser Beziehung nichts denken läßt, in Gemeinschaft stehen.


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