[Die Dummheit der reiferen Jugend. Geistige Eigentümlichkeiten der reiferen Jugend. Zeitliche Unterschiede in dem Eintritt der geistigen Vollreife.]


Wenn wir schon in der Dummheit des Kindes alle jene Züge vorfinden, welche die Beschränktheit der Erwachsenen charakterisieren, so ist es wohl selbstverständlich, daß für die Dummheit der reiferen Jugend, des Jünglings und der Jungfrau, das Gleiche gilt. Wir brauchen deshalb auf diese hier nicht weiter einzugehen. Dagegen müssen wir einige Augenblicke bei den geistigen Eigentümlichkeiten verweilen, die der reiferen Jugend als solcher zukommen, Eigentümlichkeiten, die den Charakter intellektueller Minderwertigkeit besitzen und deshalb auch als Dummheit bezeichnet werden können. Gesetz und Sitte haben seit dem Altertum bereits den geistigen Mängeln der reiferen Jugend Rechnung getragen, indem man dem jungen Menschen erst von einer gewissen Altersgrenze an (jetzt dem 21. Lebensjahre) die volle Handlungsfähigkeit zuerkannte. Die volle geistige Reife wird jedoch im Durschnitte bei uns erst in späteren Jahren, etwa mit dem 25. Jahre, erreicht, und der Zeitpunkt der geistigen Pubertät schwankt in den einzelnen Fällen sehr erheblich. Es gibt Individuen, die schon vor dem 20. Jahre den Ernst des Mannes in ihrem Denken und Handeln bekunden, und andere, bei denen dies Ende der 20 er Jahre noch nicht der Fall ist. Manche bleiben auch, wie man sagt, ihr Leben lang Kinder; sie werden nie klug. Unterschiede in der Schnelligkeit des Gehirnwachstums, Erziehungseinflüsse und Lebensschicksale bedingen in der Hauptsache diese Schwankungen. Daneben ist beachtenswert, daß eine bestimmte Beziehung zwischen dem Grad der intellektuellen Begabung und dem Zeitpunkte der Erlangung der geistigen Vollreife nicht besteht. Ein beschränktes Individuum mag über die sogenannten Jugendtorheiten rascher hinwegkommen als ein geistig hervorragender Mensch. Die Dummheit des Jünglings ist nicht darauf zurückzuführen, daß bei demselben der Denkmechanismus in anderer Weise arbeitet, als bei dem geistig Vollreifen. Wenn der Jüngling über viele Dinge anders urteilt, als der Mann in mittleren Jahren, so liegt dies in erster Linie daran, daß er über eine geringere Summe von Erfahrungen und Kenntnissen verfügt. Diese Mangelhaftigkeit der Grundlagen verleiht seinem Urteil in vielen Dingen allein schon den Charakter der Unreife. Dazu kommt, daß er das ihm zu Gebote stehende Erfahrungsmaterial weniger gründlich und sorgfältig verwertet, als der reife Mann; er ist rascher fertig mit seinem Urteil und seinen Entschlüssen; langes Überlegen, das sorgfältige Abwägen von pro und contra ist nicht seine Sache. Des Weiteren wird sein Urteil aber auch durch Gefühlsmomente in weit erheblicherem Maße beeinflußt, als bei Personen reiferen Alters. Sympathie und Antipathie, Achtung und Verachtung, Zorn und Mitleid bestimmen oft an Stelle nüchterner Erwägungen seine Ansicht und sein Handeln; er ist daher auch hoffnungsvoller, vertrauensseliger, sorgloser und wagemutiger, als der gereifte Mann. Auch die Suggestibilität und damit die Empfänglichkeit für geistige Ansteckung ist im Jünglingsalter stärker entwickelt, als in späteren Jahren. Der junge Mensch unterliegt daher leichter und erheblicher den Einflüssen, die von seiner Gesellschaft (Freunden und Bekannten) und dem Milieu auf ihn ausgeübt werden, was je nach der Art der Gesellschaft und des Milieus ebenso leicht zu seinem Schaden, wie zu seinem Nutzen ausschlagen kann. Wichtig ist ferner der Umstand, daß jene das Handeln des Individuums bestimmenden Grundtendenzen des Denkens, Fühlens und Wollens, die man gemeinhin als Charakter bezeichnet, bei dem Jüngling noch nicht vollkommen entwickelt sind und deshalb auf sein Verhalten der Außenwelt gegenüber noch nicht den stetigen, gleichmäßigen Einfluß äußern können, wie bei dem gereiften Mann.


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