Zinsen, Dividende


Diese modernen Tributpflichten sind das Produkt einer langen Entwicklung. Einst war der Zins das Zeichen der Unfreiheit. »Unter Brüdern« lieh man nicht gegen Zins. Ihn nahm der fremde Eroberer als Kopfzins von der Person, als Bodenzins vom Lande, oder der Herr des Bodens von dem Besitzlosen und deshalb nicht Vollfreien, dem er Land lieh. Der Bodenbesitz ist die älteste Quelle von Zinsrechten. Heute ist er es zwar auch noch: zumal die Mietszinsen in den Städten zeugen davon, allein mächtiger ist jetzt jener andere Tributherr. Seine Eigenart ist es, »unpersönlich« zu sein. Der Zinsbauer steuerte seinem Grundherrn, der ihn persönlich beherrschte und den er kannte, heute kennt der Besitzer zinstragender Papiere diejenigen nicht, deren Einkommen für ihn besteuert wird, und der Gutsbesitzer, der von einer Hypothekenbank Geld gegen Verpfändung seines Grundstücks dargeliehen erhält, kennt die nicht, welche dieser Bank das von ihr so verwendete Geld darleihen und dagegen »Pfandbriefe«, d.h. zinstragende Urkunden erhalten, für welche die Gesamtheit der der Bank zinspflichtigen und verpfändeten Grundstücke weiter verpfändet ist. Die Unpersönlichkeit der Beziehungen zwischen Zinsherrn und Zinspflichtigen ist das Charakteristische dieser heutigen Tributpflichten. Deshalb spricht man von der Herrschaft des »Kapitals« und nicht von derjenigen der Kapitalisten. Wer sind nun die Inhaber dieser Papiere, an welche das Recht auf den Zinstribut geknüpft ist? Das kommt auf die soziale Struktur und Vermögensverteilung innerhalb des einzelnen Volkes an und man muß sich hüten, zu glauben, sie seien mit Notwendigkeit an eine dünne Schicht »kuponschneidender Faulenzer« gebunden. In Frankreich z.B. reicht der Besitz von Staatsschuldverschreibungen und ähnlichen Papieren bis in Volksschichten, welche derartige Papiere bei uns nie zu Gesicht bekommen. Das hat seinen Grund teils in dem Bestehen einer weit breiteren Schicht eines immer noch wohlhabenden Bauernstandes, als wir sie bei uns finden, unleugbar aber auch in der bei den Franzosen üblichen Einschränkung der Kinderzahl (»Zwei-Kinder-System«), welche den Zerfall der Vermögen durch Erbteilung hindert, freilich zweifellos andererseits die Gefahr schwerer sittlicher Schäden in sich trägt6. In Deutschland rechnet man, bei ca. 11 Millionen Familien mit 50 Millionen Köpfen, daß ca. 10 Millionen Personen Sparkassenbücher besitzen, zwischen 21/2-4 Millionen Kapitalzins in irgendeiner Form beziehen und von diesen 11/2-2 Millionen solchen in Form von Wertpapierzinsen oder »Dividenden« einnehmen. Damit haben wir die zweite Hauptform des Tributes an das »Kapital«, die »Dividende«, schon erwähnt. Wir müssen auch sie etwas näher betrachten. Einen anderen Charakter nämlich als jene bisher betrachteten »Obligationen«, welche Gläubiger-Rechte darstellen, haben die Aktien und die ihnen ähnlichen Werte (Bergwerksanteile: sog. »Kuxe«, Schiffsanteile: sog. »Schiffsparten« usw.). Sie bedeuten Anteilrechte an einem Unternehmen (Eisenbahn, Fabrik usw.). Das geschichtlich Ursprüngliche ist, daß z.B. die »Gewerken«, denen ein Bergwerk gemeinschaftlich gehört, selbst den Abbau der Erze durch gemeinschaftliche Arbeit besorgen, die Reeder, denen ein Schiff gehört, alle oder zum Teil die Fahrt persönlich mitmachen. Später, als der Besitz eines großen Schiffes oder der planmäßige Betrieb eines Bergwerks die Aufbringung bedeutender Mittel forderten, schieden sich die Besitzenden allmählich von den Arbeitenden (jetzt: gedungenen Lohnarbeitern). Die anteilsberechtigten Gewerken allein beschließen heute über die Angelegenheiten des Betriebes; von ihnen erhält ein jeder auf seinen Kux anteilsweise das, was über den Arbeitslohn und den sonstigen Bedarf für den Bergwerksbetrieb an Einnahme eingeht, als »Ausbeute« verteilt, und wenn die Einnahmen die Ausgaben nicht decken, muß jeder anteilsweise »Zubuße« zahlen oder seinen Anteil zugunsten der anderen aufgeben7.

 

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6 Auch in England besitzen Arbeiter nicht selten zinstragende Papiere, dort sind es die großen Gewerkvereine der Trade Unions in Verbindung mit den günstigen Produktionsbedingungen der englischen Industrie und – namentlich – der Weltmachtstellung des Staates zur See, welche einem Teil der Arbeiter Löhne sichern, die unter Umständen eine Vermögensansammlung gestatten.

7 Der Besitz eines Kuxes – welcher übertragbar ist –, ist also für den Geldbeutel des Inhabers eine ähnlich riskante Sache wie das Arbeiten unter Tage für das Leben des Arbeiters: große Ausbeute wechselt mit der Verpflichtung nachzuzahlen.

 


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