a. Ausscheidung der Partikularität der Erscheinung


Für die Skulptur nun müßte, dem Gehalte nach, den sie darzustellen berufen ist, nur dazu fortgeschritten werden, zu untersuchen, wie die ebenso substantielle als in dieser Allgemeinheit zugleich individuelle Geistigkeit sich ins Leibliche einlebt und darin Dasein und Gestalt gewinnt. Durch den der echten Skulptur adäquaten Inhalt nämlich ist einerseits, wie im Geistigen so auch im Körperlichen, die zufällige Partikularität der äußeren Erscheinung ausgeschlossen. Nur das Bleibende, Allgemeine, Gesetzmäßige in der menschlichen Körperform hat das Skulpturwerk darzustellen, wenn auch die Forderung eintritt, dies Allgemeine so zu individualisieren, daß uns nicht nur das abstrakte Gesetz, sondern eine aufs engste damit verschmolzene individuelle Form vor Augen gestellt werde.


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