a. Dienstbarkeit für einen bestimmten Zweck


Demgemäß, was ich mehrmals bereits angeführt habe, besteht der Grundbegriff der eigentlichen Baukunst darin, daß die geistige Bedeutung nicht ausschließlich in das Bauwerk selbst hineingelegt ist, das dadurch zu einem selbständigen Symbol des Innern wird, sondern daß diese Bedeutung umgekehrt außerhalb der Architektur schon ihr freies Dasein gewonnen hat. Dies Dasein kann zwiefacher Art sein, je nachdem nämlich eine andere, weiterreichende Kunst - und hauptsächlich im eigentlich Klassischen die Skulptur - die Bedeutung für sich gestaltet und herausstellt oder der Mensch dieselbe in seiner unmittelbaren Wirklichkeit lebendig in sich enthält und betätigt. Außerdem können sodann diese beiden Seiten noch zusammentreten. Wenn also die orientalische Architektur der Babylonier, Inder, Ägypter einerseits, was diesen Völkern als das Absolute und Wahrhaftige galt, symbolisch zu durch sich selber gültigen Gebilden gestaltete oder andererseits das dem Tode zum Trotz seiner äußeren Naturgestalt nach Erhaltene umschloß, so ist jetzt das Geistige, sei es durch die Kunst, sei es in unmittelbar lebendiger Existenz, abgesondert von dem Bauwerk für sich selber da, und die Architektur begibt sich in den Dienst dieses Geistigen, das die eigentliche Bedeutung und den bestimmenden Zweck ausmacht. Dieser Zweck wird dadurch jetzt das Regierende, das die Gesamtheit des Werks beherrscht, die Grundgestalt desselben, das Knochengerüst gleichsam, bestimmt und weder dem materiellen Stoffe noch der Phantasie und Willkür gestattet, sich für sich selbständig zu ergehen wie in der symbolischen Architektur oder, wie in der romantischen, über die Zweckmäßigkeit hinaus noch einen Überfluß mannigfaltiger Teile und Formen zu entwickeln.


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Seite zuletzt aktualisiert: 14.09.2004 
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