Logik. - Formale Logik

KANTS formale Logik ist (im Gegensatze zur »transzendentalen Logik«) formalistisch und antipsychologisch (WW. VIII, 14). Die Logik ist die »Wissenschaft von den notwendigen Gesetzen des Verstandes und der Vernunft überhaupt oder - welches einerlei ist - von der bloßen Form des Denkens überhaupt« (Log. S. 4). Sie abstrahiert von allen Objekten (ib.), ist kein Organon (s. d.), sondern ein Kanon (s. d.) des Verstandes und enthält »lauter Gesetze a priori«, ohne auf psychologischen Prinzipien zu fußen (l.c. S. 6). Sie fragt, wie wir denken sollen (ib.). Die Logik ist eine »Selbsterkenntnis des Verstandes und der Vernunft... lediglich der Form nach« (l.c. S. 7). Sie ist die »Wissenschaft der Verstandesregeln überhaupt«, während die Ästhetik (s. d.) die »Wissenschaft der Regeln der Sinnlichkeit« ist (Krit. d. r. Vern. S. 77). »Als allgemeine Logik abstrahiert sie von allem Inhalt der Verstandeserkenntnis und der Verschiedenheit ihrer Gegenstände, und hat mit nichts als der bloßen Form des Denkens zu tun.« »Als reine Logik hat sie keine empirischen Prinzipien... aus der Psychologie« (l.c. S. 78 f.). Die angewandte Logik ist »eine Vorstellung des Verstandes und der Regeln seines notwendigen Gebrauchs in concreto« (l.c. S. 79). Die allgemeine Logik betrachtet »nur die logische Form im Verhältnisse der Erkenntnisse aufeinander« (ib.). Die transzendentale (s. d.) Logik hingegen ist material, ist Erkenntnistheorie (s. d.). »In der Erwartung..., daß es vielleicht Begriffe geben könne, die sich a priori auf Gegenstände beziehen mögen, nicht als reine oder sinnliche Anschauungen, sondern bloß als Handlungen des reinen Denkens, die mithin Begriffe, aber weder empirischen noch ästhetischen Ursprungs sind, so machen wir uns zum voraus die Idee von einer Wissenschaft des reinen Verstandes und Vernunfterkenntnisses, dadurch wir Gegenstände völlig a priori denken. Eine solche Wissenschaft, welche den Ursprung, den Umfang und die objektive Gültigkeit solcher Erkenntnisse bestimmte, würde transzendentale Logik heißen müssen, weil sie es bloß mit den Gesetzen des Verstandes und der Vernunft zu tun hat, aber lediglich, sofern sie auf Gegenstände a priori bezogen wird« (l.c. S. 80 f.). Sie zerfällt in die transzendentale Analytik (s. d.) und Dialektik (s. d.) (l.c. S. 80 f.). Im Sinne der Kantschen formalen Logik lehren: HOFFBAUER: Die reine Logik ist die »Wissenschaft von den Formen des Denkens« (Anfangsgründe d. Log. S. 137). KIESEWETTER: Die Logik ist »die Wissenschaft von den allgemeinen und notwendigen Regeln des Denkens« (Gr. d. Log. § 1), SCHMID (Gr. d. Log. 1797), MASS (Gr. d. Log. 1793), TIEFTRUNK (Gr. d. Log. 1801), ABICHT (Verbess. Logik 1802), G. E. SCHULZE: Zweck der Logik ist die »Angabe der Gesetzmäßigkeit des Verfahrens bei allen Arten der Einheit, welche durch den Verstand an Vorstellungen jeder Art hervorgebracht werden kann« (Gr. d. allgem. Log. S. 9). FRIES: Die Logik ist die »Wissenschaft von den Regeln des Denkens« (Gr. d. Log. S. 3). Die philosophische (demonstrative) Logik ist die »Wissenschaft der analytischen Erkenntnis oder von den Gesetzen der Denkbarkeit eines Dinges«, die »anthropologische« Logik »die Wissenschaft von der Natur und dem Wesen unseres Verstandes« (l.c. S. 4; Syst. d. Log. S. 3 ff.), GERLACH (Gr. d. Log. 1817), FISCHHABER (Lehrb. d. Log. 1818), KRUG (Denklehre 1806, 2. A. 1819): »Die Wissenschaft von der ursprünglichen Gesetzmäßigkeit unseres Geistes in Ansehung des bloßen Denkens... heißt eine Denklehre.« Sie ist »eine Wissenschaft vom gesetzmäßigen (analytischen) Verstandes- oder Vernunftgebrauch« (Handb. d. Philos. I, § 112), L. H. JACOB (Gr. d. allg. Log. 4. A. 1800), KÖPPEN (Leitfad. für Log. u. Met. 1809), TWESTEN: Die Logik ist die »Theorie von der Anwendung der beiden Grundsätze der Identität und des Widerspruchs« (Log. 1825, Anf.), E. REINHOLD: »Die formale Logik, als die Lehre von den subjektiven Formen unseres Denkens, schöpft ihren Inhalt... aus dem Vereine rationaler Betrachtung und empirischer Beobachtungen« (Lehrb. d. philos. propädeut. Psychol. u. d. formal. Log.2, S. 30, vgl. S. 313 ff.), BACHMANN (Syst. d. Log. 1828), CALKER (Denklehre 1822). Nach ihm ist die Logik (Dialektik) »die Lehre von der Entstehung, Gesetzgebung und Ausbildung des höheren (intellektuellen) Bewußtseins im Menschen« (Denklehre S. 3, 7, 9 f.) u. a.

Selbständiger sind S. MAIMON, der die Logik auf Erkenntnislehre (Transzendentalphilosophie), im Gegensatze zu Kant, stützen will (Vers. ein. neuen Log. 1794, Vorr. u. S. 407 ff.), C. L. REINHOLD (Theor. d. menschl. Vorstellungsvermögens 1789; Vers. ein. Krit. d. Log. 1806), BARDILI, der das Denken (s. d.) als Rechnen auffaßt (Gr. d. erst. Log. 1800). DESTUTT DE TRACY bestimmt: »La science logique ne consiste que dans l'étude de nos opérations intellectuelles et de leurs effets.« »La théorie de la logique n'est donc autre chose que la science de la formation de nos idées, de leur expression, de leur combinaison et de leur déduction; en un mot ne consiste que dans l'étude de nos moyens de connaître« (El. d'idéol. III, ch. 1, p. 143).


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