Bewußtsein (Einheit, Differenz, Sein)

Das vereinheitlichende (synthetische) Moment des Bewußtseins betont KANT (nachdem schon PRISCIAN das Bewußtwerden der Empfindung in die vereinheitlichende Zusammenfassung und Zuspitzung, apokoryphôsis, der Einzeleindrücke gesetzt hatte, Siebeck, G. d. Psych. I, 2, 348). Bewußtsein ist »Tätigkeit im Zusammenstellen des Mannigfaltigen der Vorstellung nach einer Regel der Einheit desselben« (Anthrop. I, § 7). Es gibt ein empirisches und ein transzendentales Bewußtsein, das auf der transzendentalen Apperzeption (s. d.) beruht. »Alles empirische Bewußtsein hat aber eine notwendige Beziehung auf ein transzendentales (vor aller besonderen Erfahrung vorhergehendes) Bewußtsein, nämlich das Bewußtsein meiner selbst, als die ursprüngliche Apperzeption« (Kritik d. r. V. S. 127 f.; WW. IV, 500). Das »Bewußtsein überhaupt« ist das allgemeine, objektive, überempirische, überindividuelle Bewußtsein, das rein erkennende, Einheit setzende, gesetzmäßig verknüpfende Bewußtsein. Bewußtsein heißt bei Kant oft »Gemüt« (Kr. d. r. V. S. 76 u. ö.). Die Einheitsfunktion, die synthetische Kraft des Bewußtseins wird nicht bloß von strengen Kantianern, sondern auch von WUNDT, HÖFFDING u. a. (s. Synthese) betont. Nach G. GERBER ist Bewußtsein »die Gesamtheit des von uns Gewußten, sofern es in demselben Augenblick als Einheit vom Ich hervorgebracht wird« (Das Ich, S. 221). SPENCER erklärt: »Bewußtsein haben heißt denken; denken heißt Eindrücke und Ideen zusammenordnen; dieses tun heißt das Subjekt von inneren Veränderungen sein.« Kein Bewußtsein ohne Veränderung (Psychol. I, § 377). Nach H. v. STEIN ist das Bewußtsein »gleichsam die Fähigkeit, mehreres an einer Stelle zu vereinigen« (Vorles. üb. Ästh. S. 3); es ist »triebartig« (l.c. S. 9). Nach L. BUSSE ist alles Bewußtsein »einheitliches und vereinheitlichendes Bewußtsein«, die einzelnen Vorstellungen sind »nur als einzelne Momente des einheitlichen Bewußtseins möglich und wirklich« (Geist u. Körp. S. 226).

Einige finden das Wesen des Bewußtseins im (beziehenden) Unterscheiden. So zunächst CHR. WOLF: »Wir finden demnach, daß wir uns alsdann der Dinge bewußt sind, wenn wir sie voneinander unterscheiden« (Vern. Ged. von Gott... I, § 729). SULZER bemerkt: »Die Philosophen verstehen durch das Wort Bewußtsein diejenige Handlung des Geistes, wodurch wir unser Wesen von den Ideen, welche uns beschäftigen, unterscheiden und also deutlich wissen, was wir tun und was in uns vorgeht« (Verm. Schr. II, 200). TETENS bestimmt das Bewußtsein (»Gewahrnehmen«) als ein Unterscheiden. »Sich einer Sache bewußt sein, drückt einen fortdauernden Zustand aus, in welchen man einen Gegenstand oder dessen Vorstellung unterscheidet und sich selbst dazu« (Ph. Vers. I; 262 f.). E. REINHOLD setzt das Bewußtsein in das »Bezogenwerden der bloßen Vorstellung auf das Objekt und Subjekt« (N. Theor. d. Vorst. II, 32). Der »Satz des Bewußtseins« lautet: »Im Bewußtsein wird die Vorstellung vom Vorstellenden und Vorgestellten unterschieden und auf beides bezogen« (S. 235). Nach CHR. SCHMIDT ist Bewußtsein »das wirkliche Beziehen oder Bezogenwerden einer Vorstellung auf ihr Objekt und Subjekt« (Emp. Psych. S. 184). J. G. FICHTE gründet das Bewußtsein auf die Trennung der absoluten Tätigkeit des Ich (s. d.) in Objekt und Subjekt (Gr. d. g. Wiss. § 1 ff.). In allem Bewußtsein ist »etwas, dessen man sich bewußt ist, und das nicht das Bewußtsein selbst ist« (Syst. d. Sitt. S. 13). Nach ULRICI ist das Bewußtsein unterscheidende Tätigkeit, insbesondere auch Produkt der Selbstunterscheidung der Seele von den Objekten (Leib u. Seele S. 293, 318, 323 f.; Log. S. 19). UPHUES unterscheidet »bewußt werden« und »als bewußt aufgefaßt werden«; ersteres eignet den Sinnesqualitäten, letzteres den Gefühlen (Wahrn. u. Empf. S. 66). »Es gibt Bewußtseinsinhalte, die nicht als Bewußtseinszustände betrachtet werden können. Zu diesen gehören die Sinneseindrücke oder sinnlichen Qualitäten. Sie bilden den Gegenstand der äußeren Wahrnehmung. Die Bewußtseinszustände hingegen, die Gefühle, Empfindungen, Wahrnehmungen, Vorstellungen sind Gegenstand der innern Wahrnehmung« (l.c. S. V). »Bewußtheit« ist das Gattungsmerkmal aller Bewußtseinsvorgänge, »Bewußtsein« meint entweder dies oder Gruppen von Bewußtseinsvorgängen (Psych. d. Erk. I, 127).

Nach E. DÜHRING bestehen die seelischen Vorgänge »in der Subjektiven, immer wieder unterbrochenen Einheit nur durch die gedanklich umspannende Zusammenfassung stets wiederholter Reproduktionen« (Log. S. 202). K. LANGE sieht im Bewußtsein ein »Zusammenwirken der verschiedenen geistigen Arbeitszentren derart, daß jedes einzelne von ihnen eine Controlle über die anderen ausübt« (Wes. d. Kunst I, 394).

Nach E. HAECKEL ist das Bewußtsein eine »mechanische Arbeit der Ganglienzellen, und als solche auf chemische und physikalische Vorgänge im Plasma derselben zurückzuführen« (Der Mon. S. 23). M. BENEDICT bestimmt es als eine »eigenartige Umsetzung äußerer physikalischer und innerer biochemischer Kräfte in eine neue... Seelen- Kraft-Leistung« (Seelenk. d. M. S. 34). Nach OSTWALD sind die Bewußtseinserscheinungen Wirkungen oder Eigenschaften der »Nervenenergie« (Vorl. üb. Naturphil.2, S. 382, 393). DU BOIS-REYMOND erklärt die Entstehung des Bewußtseins für ein unlösbares Welträtsel (Grenzen d. Naturerk., Sieben Welträts. Bd. I, 387 f.).

Die Idealisten setzen vielfach Bewußtsein und Sein als eins. Die Dinge (s. d.) sind ihnen nur (aktuelle oder potentielle) Bewußtseinsinhalte. So besonders die Immanenzphilosophie (s. d.). SCHUPPE, der im Sein ein Bewußtsein findet, versteht unter letzterem nichts als das unmittelbar Gegebene selbst (Log. S. 23). v. SCHUBERT-SOLDERN erklärt: »Es gibt kein Seiendes, das nicht Bewußtes wäre, und es gibt nichts Bewußtes, das nicht Seiendes wäre« (Gr. e. Erk. S. 7). Bewußtsein ist kein selbständiges Moment, sondern »Gegebensein von Inhalten überhaupt«, es geht in den Dingen völlig auf und kann nur in abstracto von ihnen geschieden werden (S. 72). Sieh eines Datums bewußt sein heißt, »daß eben dieses Datum in irgend einer Beziehung zu jenem... Ich steht« (S. 9). REHMKE nimmt ein absolutes, allumfassendes, konkretes, schöpferisches Bewußtsein an, das die für alle Individuen gemeinsame Bewußtseinsform bildet. Alles Psychische ist als solches bewußt (Allg. Psych. 63, 67, 133 ff., 144, 455 ff., 464). Bewußtsein ist »das unmittelbare Seelengegebene«. »Grundmomente« des Bewußtseins sind das Subjekt und die Inhalte (l.c. S. 49). Es gibt gegenständliches, zuständliches, ursächliches Bewußtsein (l.c. S. 14S ff.). Die Bewußtseinseinheit ist etwas Ursprüngliches (l.c. S. 155, 452 ff.). Auch NATORP und RICKERT sprechen von einem »Bewußtsein überhaupt«. Vgl. Unbewußt, Psychisch, Wissen, Subjekt.


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