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Zur Bitte um Aufhebung des § 129b

Juni 1907

(Zur Bitte um Aufhebung des § 129b, die das Wissenschaftlich-humanitäre Komitee in Berlin anläßlich der Reform des Strafgesetzes an den österreichischen Justizminister gerichtet hat.)

Sonderbare Schwärmer! Die nicht wissen, daß in Österreich nicht die Menschlichkeit Sexualgesetze macht, sondern die Sittlichkeit, nicht die Lebenserfahrung, sondern die Unverdorbenheit, nicht der Fortschritt, sondern die Feigheit, nicht Phantasie, sondern die normale Sexualität eines Universitätsprofessors und eines Oberstaatsanwalts. Die nicht wissen, daß eher die Furcht, für einen Dieb gehalten zu werden, den Gesetzgeber die Freigebung des Diebstahls wagen lassen wird, als die Furcht, für einen Päderasten gehalten zu werden, die Abschaffung des homosexuellen Strafparagraphen. Wahrlich, ich sage euch, es wird noch viel Wasser in das Bassin des Centralbades fließen, ehe sich die Erkenntnis Bahn bricht, daß kein Staatsbürger für die Richtung seiner Nervenwünsche verantwortlich gemacht werden kann!