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124. Anstifter¹⁾. Stifter, Begründer²⁾. Urheber³⁾.

1) Instigator.
2) Founder.
3) Author, originator.
1) Instigateur (promoteur).
2) Fondateur.
3) Auteur.
1) Instigatore (promotore).
2) Fondatore.
3) Autore.

Der Anstifter ist der, welcher Übles veranlaßt, gewöhnlich dadurch, daß er dazu anreizt, z. B. der Anstifter eines Unglücks, eines Betrugs, eines Aufruhres usw. Catilina war der Anstifter einer Verschwörung gegen den römischen Staat. Stifter wird zuweilen auch in diesem Sinne gebraucht (z. B. Unglückstifter, Unruhstifter, usw.), doch gewöhnlich nennt man Stifter (von stiften, s. Art. 101) denjenigen, durch den eine Sache entsteht, für deren Fortdauer er durch Gesetze, regelmäßige Einrichtungen und Sicherung der zur Erhaltung der Sache nötigen Kosten sorgt. So nennt man Ignatius von Loyola den Stifter des Jesuitenordens, Karl den Großen den Stifter verschiedener Bistümer. Urheber (zu erheben, von mhd. der urhap, d. i. Anfang, Anfänger, Urheber; das urhap heißt ahd. der Sauerteig, der Anfang, die Ursache) heißt der, welcher etwas hervorruft; das Wort weist namentlich darauf hin, daß die Anfänge einer Sache von der Person, die als Urheber bezeichnet wird, bewirkt worden sind; es wird daher besonders bei Dingen gebraucht, die sich rasch weiter entwickeln (z. B. bei geistigen und politischen Bewegungen usw.). Luther war der Urheber der Kirchenreformation. Ferner bedeutet es niemals den, der bloß andere zu etwas anreizt, ohne selbst teilzunehmen, sondern der Urheber ist bei jeder Bewegung, die er hervorruft, auch selbsttätig mit beteiligt. Der Anstifter einer Schlägerei ist derjenige, der die Parteien dazu anreizt, oder aufhetzt; der Urheber derjenige, der den ersten Schlag tut, oder dem andern durch Schimpfen Veranlassung gibt, zuzuschlagen. — Während Stifter dann gesetzt wird, wenn die unveränderte Dauer einer Sache hervorgehoben werden soll, gebraucht man Begründer, um auf die feste Grundlage hinzuweisen, die geschaffen wird, damit eine Sache sicher weiter gedeihen und blühen möge, z. B. Bismarck ist der Begründer der deutschen Einheit.