Kontrast

Kontrast: scharfe Abhebung eines Objekts von einem andern, qualitativ größter unterschied und Gegensatz (z.B. von Farben, von Gefühlen). Der Kontrast bewirkt eine Verstärkung der kontrastierenden Gefühle. Der Kontrast wird zuweilen als ein Faktor der Assoziation (s. d.) betrachtet. Nach KANT ist Kontrast »die Aufmerksamkeit erregende Nebeneinanderstellung einander widerwärtiger Sinnesvorstellungen unter einem und demselben Begriffe« (Anthrop. I, § 23). Kontrastierend sind nach VOLKMANN »jene homologen Gesamtvorstellungen, bei denen die Differenz der Gegensatzgrade sich ihrem Maximum nähert« (Lehrb. d. Psyhol. I4, 374). WUNDT unterscheidet physiologischen und (eigentlichen) psychologischen Kontrast. Unter dem Namen »Kontrast« faßt man Erscheinungen zusammen, »bei denen die zu vergleichenden Größen als relativ größte Unterschiede oder, wenn es sich um Gefühle handelt, als Gegensätze aufgefaßt werden« (Gr. d. Psychol.5, S. 313). Der psychologische Kontrast ist »das Produkt eines Beziehungsvorgangs« (ib.). Bei den Gefühlen hängt die Wirkung des Kontrastes mit den »natürlichen Gegensätzen« der Gefühle zusammen. »So werden Lustgefühle durch unmittelbar vorangegangene Unlustgefühle und manche Entspannungsgefühle durch die vorangegangenen Spannungsgefühle, z.B. das Gefühl der Erfüllung durch das der vorangehenden Erwartung, gehoben« (l.c. S. 314). Gegen die Zurückführung des Kontrasts auf ein Beziehungsgesetz ist KÜLPE (Gr. d. Psychol. S. 420), auch gegen die Theorie von HELMHOLTZ (vgl. Physiol. Optik2, 2. Abschn., § 24), daß die optischen Kontrasterscheinungen auf Urteilstäuschungen beruhen (l.c. S. 420). K. unterscheidet zwei Hauptklassen von Kontrasterscheinungen in qualitativer Hinsicht. »Zwei verschiedene Helligkeiten, die nebeneinander oder nacheinander beobachtet werden, scheinen sich deutlicher voneinander abzuheben, und ganz ähnlich beeinflussen sich zwei verschiedene Farbentöne gegenseitig. Dagegen kann man bemerkenswerter Weise von einem solchen Kontrast zwischen Farbenton und Helligkeit nicht reden... Es gibt also keinen eigentlichen Sättigungskontrast. Was man mit diesem Namen in der Regel bezeichnet, ist vielmehr der Einfluß der Sättigungsstufen der einzelnen Farben auf den Farbenkontrast. Neben dieser Haupteinteilung pflegt man noch eine Unterscheidung des simultanen und sukzessiven Kontrastes und des monokularen und binokularen vorzunehmen. Aber in allen diesen Fällen begegnen uns nicht sowohl neue Kontrasterscheinungen, als vielmehr neue Bedingungen oder Umstände der in jener Haupteinteilung angedeuteten Vorgange« (l.c. S. 415 f.). Es gibt Helligkeits- und Farbenkontrast (l.c. S. 416 ff.), auch einen Größenkontrast (l.c. S. 414; vgl. Phil. Stud. IV, 310 ff., VI, 417 ff.). Nach R. AVENARIUS lautet der »Satz des Kontrastes«: »Jeder E-Wert (s. d) ist, was er ist, nur als Gegensatz zu einem differenten E-Wert, und er ist um so entschiedener, was er ist, je mehr er mit diesem kontrastiert« (Krit. d. r. Erf. II, 74). Vgl. Komisch, Gesetz der Kontraste.


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