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94. Anklagen¹⁾. Angeben²⁾.

1) To accuse.
Accuser.
Accusare.
2) Inform against, denounce.
Dénoncer.
Denunziare.

Wer einen bloß angibt, der übernimmt nicht, den Beweis von der Schuld des Angegebenen zu führen, sondern er veranlaßt nur die Obrigkeit, Vorgesetzte usw., eine Untersuchung zu eröffnen und die Beweise seiner Schuld zu finden; noch weniger verlangt er die Bestrafung des Beschuldigten; anklagen schließt jedoch beides ein. Das Anklagen geschieht frei und öffentlich, das Angeben jedoch geheim; darum hat angeben den Nebenbegriff des Heimtückischen und Feigen in sich.