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671. Geisel¹⁾. Bürge²⁾.

1) Hostage.
Otage.
Ostaggio.
2) Security.
Garant (caution).
Mallevadore.

Nach dem gegenwärtigen Gebrauche sind Geiseln nur Personen, die zur Sicherheit einer Vertragsverbindlichkeit im Kriege von einem der Krieg führenden Teile in Verwahrung gehalten werden, während Bürge allgemeiner ist und sowohl solche Personen bezeichnet, die mit ihrem Leben für das Versprechen eines andern haften (vgl. Schillers Bürgschaft), als auch solche, die mit ihrem Namen oder Gute in bürgerlichen Sachen zur Sicherheit dienen. Gegenwärtig wird es vorwiegend in diesem letzteren Sinne gebraucht, so daß man unter Bürgen hauptsächlich die versteht, welche mit ihren Gütern, unter Geiseln (ahd. gîsal, mhd. gîsel = Kriegsgefangener) die, welche mit ihrer Person und mit ihrem Leben Sicherheit geben.