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254. Begegnen¹⁾. Behandeln²⁾.
Verfahren³⁾.

1) To deal by (a person).
2) To treat.
3) To use (a person or a thing).
1) Traiter (quelqu’un).
2) Traiter (manier).
3) Procéder (en user).
1) Trattare (una persona).
2) Maneggiare (trattare).
3) Procedere (operare).

Begegnen bezieht sich bloß auf Personen, behandeln und verfahren auf Personen oder Sachen. In begegnen liegt ferner, daß eine Handlung unmittelbar von jemandem gegen einen anderen ausgehe, während die beiden letzten Wörter auch mittelbare Handlungen bezeichnen können. „Wer von mir übel spricht, behandelt mich schlecht; aber nur dann begegnet er mir schlecht, wenn er mir Grobheiten oder überhaupt Übles ins Gesicht sagt.“ Weigand, Syn. Verfahren aber unterscheidet sich von behandeln dadurch, daß es ein wirkliches oder vermeintliches Recht, bloß nach eignem Willen über einen Gegenstand zu verfügen, voraussetzt, während behandeln ausdrückt, wie jemand physisch oder geistig auf einen Gegenstand einwirke. Verfahren setzt also bei dem leidenden Gegenstande eine völlige Passivität, behandeln aber die Fähigkeit voraus, den empfangenen Eindruck zu empfinden. „.... Hab ich als freie Männer euch behandelt, | der eignen Stimme Recht euch zugestanden, | — Ja, würdig hast du stets mit uns verfahren.“ Schiller, Wallenst. Tod III, 15. Da bei verfahren der Gegenstand, auf den sich die Tätigkeit richtet, ganz in den Hintergrund tritt, so bezeichnet Verfahren oft nur den Verlauf oder die Art und Weise einer Tätigkeit, z. B. das Verfahren bei einer wissenschaftlichen Untersuchung, bei Gericht, beim Unterricht usw.