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1160. Rechtfertigung¹⁾. Entschuldigung²⁾. Schutzrede³⁾.

1) Vindication, justification.
2) Excuse.
3) Defence, apology.
1) Justification.
2) Excuse.
3) Apologie.
1) Giustificazione.
2) Scusa.
3) Apologia.

Die Rechtfertigung besteht darin, daß man zu beweisen sucht, es habe jemand das Böse, dessen er beschuldigt wird, gar nicht getan, oder es sei das, was er wirklich getan hat und was andere für etwas Schlimmes halten, nichts Böses. Bei der Entschuldigung dagegen gesteht man zu, daß der andere etwas Unrechtes begangen habe, man führt bloß Gründe an, die seine Schuld vermindern sollen, z. B. Übereilung, Leidenschaft, Schwachheit usw. Eine Schutzrede ist eine Rede, welche zur Abwehr eines Angriffs dient und von irgendeiner Person oder Sache ein drohendes Übel abzuwenden sucht. Wenn eine Schutzrede eine Rechtfertigung oder Entschuldigung enthält, so ist sie doch dadurch unterschieden, daß die Schutzrede immer eine wirkliche Beschuldigung oder Anklage voraussetzt, was bei der Rechtfertigung und Entschuldigung nicht notwendig ist.