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894. Konferenz¹⁾. Kongreß²⁾.
Versammlung³⁾.

1) Conference.
2) Congress.
3) Meeting.
1) Conférence.
2) Congrès.
3) Rassemblement.
1) Conferenza.
2) Congresso.
3) Adunanza, circolo, ritrovo.

Konferenz (aus mittellat. conferentia, Unterredung, von lat. conferre, zusammentragen, mitteilen) heißt jede Beratschlagung und Besprechung, mag sie amtlich oder nichtamtlich sein, mag sie öffentlich oder geheim sein und von viel oder wenig Teilnehmern abgehalten werden. Der Chef einer Verwaltung kann mit einem einzigen seiner Beamten eine Konferenz abhalten. Im engern Sinne bezeichnet Konferenz eine amtliche oder aus Sachverständigen zusammengesetzte Beratung; besonders die amtlichen Beratungen von Lehrerkollegien werden Konferenzen genannt, aber ebenso die Beratungen von Geistlichen, Richtern, Kaufleuten, Technikern usw. Kongreß und Versammlung bezeichnen nur solche Beratungen, zu denen viele herbeikommen. Kongreß (von lat. congressus, Zusammenkunft, aus lat. congrĕdi, zusammenkommen) ist ursprünglich nur eine Zusammenkunft von Abgeordneten in Staatsangelegenheiten, z. B. der Wiener Kongreß, der Berliner Kongreß, der Londoner Kongreß usw. Gegenwärtig versteht man darunter aber auch die regelmäßigen Zusammenkünfte der verschiedenen wissenschaftlichen u. a. Vereine in einer bestimmten Stadt, die jährlich oder alle zwei, drei Jahre usw. stattfinden, um in Vorträgen und Verhandlungen wissenschaftliche Fragen, Fragen der Vereinsorganisation oder wirtschaftliche Fragen der betreffenden Vereinigung zu beraten, z. B. Kongreß der Naturforscher und Ärzte, der Gas- und Wasserfachmänner, der Ingenieure und Architekten, der Hygieniker usw., und man unterscheidet deutsche, französische, englische usw. Kongresse und internationale Kongresse.

Versammlung hat die weiteste Bedeutung; denn es bezeichnet jede Anhäufung von Menschen, z. B. Versammlung auf der Straße, Volksversammlung usw. In diesem Sinne können die übrigen Wörter nicht stehen. Im engeren Sinne bezeichnet das Wort aber die zu bestimmtem Zwecke, gewöhnlich von einem Ausschuß oder Vorstand einberufenen Beratungen, z. B. Wahlversammlung, Stadtverordnetenversammlung, Lehrerversammlung, Veveinsversammlung usw. Nur in der Bedeutung: ständige und sich regelmäßig wiederholende Versammlung tritt es in gleiche Linie mit Konferenz und Kongreß, hat aber nicht die scharf ausgeprägte, feste Gestalt wie diese Ausdrücke, sondern dem Ausdruck haftet immer etwas Lockeres, die breitere Menge Umfassendes an. „Ich glaubte hier einen Kongreß von Sachverständigen zu finden, stehe aber vor einer Versammlung, die sich hauptsächlich aus Liebhabern und Freunden dieser Angelegenheit zusammensetzt."