Anonymus


Anonymus. Sie sind dreist wie alle Ihre Gesinnungsgenossen, die mir mit ihren namenlosen Gemeinheiten die Arbeitslust versüßen. Damit Sie aber nicht allzulange in dem Hochgefühl leben, mir »etwas nachgewiesen« zu haben, will ich Ihnen antworten. Sie haben mit Ihrem Rotstift — welch schäbige Beschäftigung! — die folgende Wendung in Nr. 197 angestrichen: »An der Tatsache selbst war ja nicht gerührt worden« und stellen die Frage: »Verfügen Sie denn nicht mehr über so viel richtiges Deutsch, um zu wissen, dass man zwar 'an einem Gegenstand rütteln', aber nur 'an einen Gegenstand rühren' kann?« Wenn Sie einem beliebigen Schafskopf diese Korrektur zeigen, so glaubt er natürlich, dass Sie Recht haben und dass ich der Blamierte bin. Leider ist wieder einmal das Umgekehrte der Fall. Ich schwöre nicht auf Sanders, aber wenn er und ich einer Meinung sind, dürften wir doch gegen Sie Recht behalten. Im »Handwörterbuch der deutschen Sprache« — ein anderes habe ich nicht zur Hand — heißt es: »Rühren ... 3) intr.: R. an mit Accusativ, an Etwas fassen, es anfassen; zuweilen auch mit an und Dativ, wo dann die Bedeutung 5c zu Grunde liegt ... 5c) Etwas von der Stelle rühren, vgl. (s. 3): An einem Gegenstand rühren (und rütteln)«. In jener Stelle hat es sich nicht um eine Berührung, sondern um ein von der Stelle rühren gehandelt, also war ausschließlich der Dativ richtig. Ich bitte Sie, sich in Zukunft, wenn Sie sicher gehen wollen, doch lieber auf mein Sprachgefühl zu verlassen als auf das Ihre.

 

 

Nr. 198, VII. Jahr

12. März 1906


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