7. Das Privateigentum als Hindernis gerechter Politik


Überhaupt, mein lieber Morus, — um dir ganz unumwunden meine wahre Gesinnung zu entüllen — dünkt mich, dass, wo aller Besitz Privatbesitz ist, wo alles am Maßstab des Geldes gemessen wird, da kann es wohl kaum je geschehen, dass der Staat gerecht und gedeihlich verwaltet wird, wofern du nicht meinst, das sei die gerechte Verwaltung, dass das Kostbarste in die Hände der Schlechtesten kommt, oder unter glücklicher Regierung befinde man sich dort, wo alle Habe unter einige wenige verteilt wird, die auch nicht einmal besonders behaglich leben, während alle Übrigen ganz unleugbar elend daran sind.

Wenn ich daher bei mir selbst die höchst weisen und edelmenschlichen Einrichtungen der Utopier betrachte, wo so wenig Gesetze bestehen und die Staatseinrichtungen doch so trefflich verwaltet werden, dass die Tugend ihren Lohn empfängt, und bei gemeinschaftlichem Besitz doch alle alles in Überfluss haben, und dann mit diesen ihren Sitten und Gebräuchen so und so viel Völker vergleiche, die immer neue Gesetze verordnen und wie doch kein einziges von ihnen wohlgeordnet und gedeihlich bestellt ist, bei denen Jeder das, was er gerade erlangt hat, sein Privateigentum nennt, und wo so viele von Tag zu Tag gegebene Gesetze unzulänglich sind, auf dass Jeder entweder einen Besitz erlange, oder in seinem Besitze geschützt werde, oder das Seinige vom fremden Besitze, von alledem was jeder wieder seinen Privatbesitz nennt, unterscheide und auseinanderhalte, wie das die vielen endlos aufs Neue entstehenden und nie aufhörenden Rechtsstreitigkeiten beweisen — wenn ich das alles so bei mir bedenke, sage ich, so muß ich dem Plato vollauf Gerechtigkeit widerfahren lassen und wundere mich nicht mehr, dass er es verschmäht habe, jenen Gesetze zu geben, die solche Gesetze zurückwiesen, denen zufolge Allen alle Güter und Vorteile nach Billigkeit gleichmäßig zugeteilt sein sollten.

Denn das hatte die hohe Weisheit dieses Mannes leicht vorausgesehen, dass nur dieser eine und einzigste Weg zum Heile des Gemeinwesens führe, wenn Gleichheit des Besitzes herrsche; diese kann aber dort nicht bestehen, wo die einzelnen Dinge im Privatbesitz sind. Denn wo jeder unter gewissen Rechtstiteln so viel er nur immer kann, an sich zieht, und, so groß auch die Fülle der Dinge sein mag, nur einige Wenige alles unter sich aufteilen, da bleibt den Übrigen nur Not und Entbehrung hinterlassen; und häufig trifft es sich, dass diese gerade das Los jener verdienen, denn Jene sind räuberisch, unehrlich, zu nichts nütze, diese dagegen bescheidene, schlichte Männer, und durch ihren täglichen Gewerbfleiß fördern sie das Gemeinwesen mehr, als ihre eigenen Interessen.

So habe ich die sichere Überzeugung gewonnen, dass die Habe der Menschen einigermaßen nach Gleichheit und Billigkeit nicht verteilt, noch die irdischen Angelegenheiten glücklich gestaltet werden können, wenn nicht alsbald das Privateigentum aufgehoben wird. Bleibt dieses aber bestehen, so wird auch immer bei dem größten und weitaus besten Teile der Menschen ein unvermeidliches Bündel von Dürftigkeit und peinlicher Drangsal bestehen bleiben. Wie ich gestehe, dass dieselbe ein klein wenig gehoben und erleichtert werden könne, ebensogut behaupte ich, dass sie vollständig nicht aufgehoben werden könne.

Denn wenn gesetzlich bestimmt würde, dass keiner über ein gewisses Maß Ackerland besitzen dürfe, dass für Jeden ein gesetzlicher Census vorhanden sei, wie viel Geld er sein nennen dürfe; wenn durch gewisse Gesetze vorgesehen wäre, dass der Fürst nicht zu mächtig werde und das Volk nicht zu übermütig, dass Ämter nicht durch Werbung oder käuflich erlangt werden, dass Repräsentationsaufwand in ihnen nicht nötig sei, weil sonst Gelegenheit gegeben werde, durch Trug und Raub Geld zusammenzuschlagen, und damit man nicht genötigt werde, diese Ämter mit Reichen zu besetzen, während sie vielmehr von geistig Begabten verwaltet werden sollen.

Durch solche Gesetze also, sage ich, lassen sich, wie sieche Körper in beklagenswertem Gesundheitszustande durch beständige Linderungsmittel hingehalten zu werden pflegen, auch diese Übel abschwächen und mildern, dass sie aber von Grund aus geheilt werden und ein gedeihlicher Zustand der Dinge herbeigeführt werde, dazu ist keine Hoffnung vorhanden, so lange jeder sein Privateigentum für sich hat. Denn während du auf der einen Seite Heilung schaffst, verschlimmerst du die Wunden auf vielen andern Seiten, und so entsteht aus der Heilung des einen die Krankheit eines andern, weil dem Einen nicht zugelegt werden kann, ohne dass es einem andern weggenommen wird.«

»Gerade im Gegenteil,« erwiderte ich, »scheint es mir, dass dort kein behagliches Leben möglich ist, wo Gütergemeinschaft herrscht. Denn auf welche Weise soll die erforderliche Menge Güter geschafft werden, wenn sich jeder der Arbeit entzieht? Denn wer nicht einen persönlichen Grund zum Erwerb hat, der ihn anspornt, der wird, indem er sich auf fremden Fleiß verläßt, träge. Wenn sie aber auch durch die eigene Armut angestachelt würden, müßten nicht beständig Mord und Aufruhr drohen, wenn niemand durch ein Gesetz in Stand gesetzt wäre, das, was er einmal erworben hat, sich erhalten zu können?

Woher unter Menschen, bei denen die Autorität der Obrigkeit und die Ehrfurcht vor derselben aufgehoben ist, und unter denen keinerlei Unterschied besteht, Autorität und Ehrfurcht vor irgend etwas überhaupt herkommen soll, vermag ich nicht einmal zu ahnen.«


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