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Ordnung

Ordnung. Die Seele „ordnet“ ihre Empfindungen nach ewigen Gesetzen in den Anschauungsformen (s. d.) Raum und Zeit, Mund. sens. § 15 (V 2, 113 ff.). Die „Form“ (s. d.) der Erscheinungen ist das, was „macht, daß das Mannigfaltige der Erscheinung in gewissen Verhältnissen geordnet werden kann“ [1. A.: „geordnet, angeschaut wird“]. Sie ist „das, worinnen sich die Empfindungen allein ordnen“, KrV tr. Ästh. § 1 (I 76—Rc 93). Durch den Grundsatz der Kausalität (s. d.) wird die Ordnung in der Sukzession der Erscheinungen (Wahrnehmungen) bestimmt, notwendig, objektiv, ibid. tr. Anal. 2. B. 2. H. 3. Abs. 2. Analogie (I 229 ff.—Rc 287 ff.). Nur dadurch, „daß eine gewisse Ordnung in dem Zeitverhältnis unserer Vorstellungen notwendig ist“, haben sie „objektive Bedeutung“ (vgl. Objekt). Der Verstand überträgt die „Zeitordnung“ auf das Dasein der Erscheinungen und stellt Reihen her, in welchen jede Erscheinung ihre bestimmte Stelle hat und auf bestimmte andere Erscheinungen hinweist; diese Reihen machen Ordnung und stetigen Zusammenhang in der Reihe möglicher Wahrnehmungen notwendig, ibid. (I 233 f.—Rc 291). Die Einheit der Objekte, die allgemeine Gesetzlichkeit derselben als Erscheinungen wird durch den Verstand bestimmt (vgl. Gesetz); er ist so „der Ursprung der allgemeinen Ordnung der Natur, indem er alle Erscheinungen unter seine eigenen Gesetze faßt und dadurch allererst Erfahrung (ihrer Form nach) a priori zustande bringt, vermöge deren alles, was nur durch Erfahrung erkannt werden soll, seinen Gesetzen notwendig unterworfen wird“, Prol. § 38 (III 84 f.). Die Kategorien (s. d.) sind „Prinzipien der Zusammenordnung in ein Bewußtsein“, Üb. e. Entdeck. 2. Abs. (V 3, 76 f.). Der Verstand macht aus den Sinneswahrnehmungen Erfahrung (s. d.), indem er sie „unter einer Regel des Denkens verbindet“, d. h. „Ordnung in das Mannigfaltige hineinbringt“, Anthr. 1. T. § 9 (IV 34). — Von der „Ordnung der Erscheinungen“ ist die „übersinnliche“ Ordnung der Dinge „nach Freiheitsgesetzen“ zu unterscheiden, wo „die Zeit wegfällt“, Rel. 3. St. 1. Abt. VII 1. Anm. (IV 139); vgl. Reich der Zwecke, Intelligible Welt. Das radikale Böse (s. d.) besteht in der Umkehrung der sittlichen Ordnung.

„Daß in der Seele ein prineipium der Disposition so gut wie der Affektion liege. Daß die Erscheinungen keine andere Ordnung haben können und nicht anders zur Einheit der Vorstellungskraft gehören können, als daß sie dem gemeinschaftlichen principio der Disposition gemäß sind. Denn alle Erscheinung mit ihrer durchgängigen Bestimmung muß doch Einheit im Gemüte haben, folglich solchen Bedingungen unterworfen sein, wodurch die Einheit der Vorstellungen möglich ist“, Lose Bl. 12. „Gleichwie die Sinnlichkeit ein Vermögen ist, die Dinge nach Verhältnis von Raum und Zeit zu ordnen, also auch die Vernunft ist ein Gesetz der Zusammenordnung der Dinge, abgesondert von den Gesetzen der Sinnlichkeit“, N 4378. Ordnung ist die Verbindung des Vielen nach einer Regel. „Im Gemüte ist alle Ordnung in der Zeit, und zwar nacheinander“, N 5750; vgl. Wahrheit. Natur (s. d.) ist die Ordnung, die der Verstand den Erscheinungen setzt, N 5904. — „Man erkennt den Lauf der Natur durch die Sinne, und durch die Vernunft die Ordnung der Natur. Je größer die Vernunft, desto mehr Ordnung entdeckt man. Beim Mangel der Vernunft scheint alles Zufall oder blinde Notwendigkeit. Die Natur ist jederzeit ein principium der Ordnung.“ „Die Ordnung der Natur ist von der Ordnung nach Regeln der Vollkommenheit (d. i. eines guten Willens, wie die Dinge, wenn sie Wohlgefallen sollten, sein müßten) unterschieden. Die Ordnung der Natur ist durchaus zur moralischen Ordnung nötig, und die vollkommenste Welt wird diese Vollkommenheit nach der Ordnung der Natur erreichen, weil nur unter dieser Bedingung Verstand zu brauchen möglich ist.“ „Freiheit steht auch unter der Ordnung der Natur“, N 4439. Vgl. Anschauungsformen, Form, Kategorie, Idee, Objektiv, Gesetz, Regel, Kausalitaet, Schema (Zeitordnung), Natur, Vernunft, Klarheit, Zweck, Intelligible Welt.