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Transzendentale Dialektik der Urteilskraft

Dialektik, transzendentale, der Urteilskraft. „Eine Urteilskraft, die dialektisch sein soll, muß zuvörderst vernünftelnd sein, d. i. die Urteile derselben müssen auf Allgemeinheit, und zwar a priori, Anspruch machen; denn in solcher Urteile Entgegensetzung besteht die Dialektik. Daher ist die Unvereinbarkeit ästhetischer Sinnesurteile (über das Angenehme und Unangenehme) nicht dialektisch. Auch der Widerstreit der Geschmacksurteile, sofern sich ein jeder bloß auf seinen eigenen Geschmack beruft, macht keine Dialektik des Geschmacks aus; weil niemand sein Urteil zur allgemeinen Regel zu machen gedenkt. Es bleibt also kein Begriff von einer Dialektik übrig, welcher den Geschmack angeben könnte, als der einer Dialektik der Kritik des Geschmackes (nicht des Geschmacks selbst) in Ansehung ihrer Prinzipien: da nämlich über den Grund der Möglichkeit der Geschmacksurteile überhaupt einander widerstreitende Begriffe natürlicher- und unvermeidlicherweise auftreten. Transzendentale Kritik des Geschmacks wird also nur sofern einen Teil enthalten, der den Namen einer Dialektik der ästhetischen Urteilskraft führen kann, wenn sich eine Antinomie der Prinzipien dieses Vermögens findet, welche die Gesetzmäßigkeit desselben, mithin auch seine innere Möglichkeit zweifelhaft macht“, KU § 55 (II 194 f.); vgl. Geschmack.