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Einheit der Erfahrung

Einheit der Erfahrung s. Erfahrung, Apperzeption, Gesetz, Natur. Die Erfahrung hat ihre Einheit nur von der „synthetischen Einheit“, „welche der Verstand der Synthesis der Einbildungskraft in Beziehung auf die Apperzeption ursprünglich und von selbst erteilt und auf welche die Erscheinungen, als data zu einem möglichen Erkenntnisse, schon a priori in Beziehung und Einstimmung stehen müssen“, KrV tr. Anal. 2. B. 3. H. (I 271— Rc 333).