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Gottesbeweise

Gottesbeweise. Da das einfache Dasein der Substanzen „für den wechselseitigen Verkehr und die Beziehungen der Bestimmungen ganz unzureichend ist, mithin diese äußere Verbindung auf eine gemeinsame Ursache aller hinführt, in welcher deren Dasein beziehungsweise vorgebildet ist, und da ohne diese Gemeinsamkeit des Prinzips der allgemeine Zusammenhang nicht denkbar ist, so ergibt sich daraus das augenscheinlichste Zeugnis für eine höchste Ursache aller Dinge, d. h. für Gott, und zwar einen einzigen“, N. diluc. Propos. 13 Usus (V 1, 48 f.). Es sind nur zwei Beweise vom Dasein Gottes möglich: der „ontologische“ (s. d.) in der Form, daß die innere Möglichkeit aller Dinge als etwas angesehen wird, was irgend ein Dasein voraussetzt, und der „kosmologische“ in der Form des physikotheologischen (s. d.) Beweises. Zu betonnen ist aber schließlich: „Es ist durchaus nötig, daß man sich vom Dasein Gottes überzeuge; es ist aber nicht ebenso nötig, daß man es demonstriere“, Beweisgr. Gottes, 3. Abt. 4 f. (VI 121 ff.).

Später erklärt Kant alle theoretischen Gottesbeweise für nicht stichhaltig. Doch hat die Idee „Gott“ (s. d.) volle Gültigkeit in praktisch-sittlicher Hinsicht, als Forderung der praktischen Vernunft (s. Postulate), als Gegenstand des moralischen Glaubens (s. d.). Es sind nur drei Beweisarten vom Dasein Gottes aus spekulativer Vernunft denkbar. Entweder sie gehen von der bestimmten Erfahrung und der dadurch erkannten besonderen Beschaffenheit unserer Sinnenwelt aus und steigen von ihr nach Gesetzen der Kausalität bis zur höchsten Ursache außer der Welt hinauf (physikotheologischer Beweis, s. d.). Oder sie legen nur unbestimmte Erfahrung, d. h. irgend ein Dasein empirisch zugrunde (kosmologischer Beweis, s. d.). Oder endlich sie abstrahieren von aller Erfahrung und schließen gänzlich a priori aus bloßen Begriffen auf das Dasein einer höchsten Ursache (ontologischer Beweis, s. d.). Alle diese Beweise sind nicht stichhaltig, KrV tr. Dial. 2. B. 3. H. 3.-7. Abs. (I 510 ff.—Rc 647 ff.); vgl. Realität, Ideal. Alle Versuche eines bloß spekulativen Gebrauchs der Vernunft betreffs der (philosophischen) Theologie (s. d.) sind „gänzlich fruchtlos und ihrer inneren Beschaffenheit nach null und nichtig“, ibid. 7. Abs. (I 543—Rc 685). Vgl. KU Allgem. Anmerk. zur Teleologie (II 349 ff.); vgl. N 5488, 5494, 5484, 6287 ff. Vgl. Gott, Physikotheologie, Ethikotheologie, Glaube, Postulate, Idee.