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Gesinnung

Gesinnung. Wahre Sittlichkeit (s. d.) ist nicht nach dem Erfolg zu bemessen, sondern nach der Güte des Willens (s. Moralität). Der Wert der Tugenden besteht nicht in nützlichen Wirkungen, sondern „in den Gesinnungen, d. i. in den Maximen des Willens, die sich auf diese Art in Handlungen zu offenbaren bereit sind, obgleich auch der Erfolg sie nicht begünstigte“, GMS 2. Abs. (III 61). In Gesinnungen, nicht bloß in Handlungen besteht der hohe Wert, den sich die Menschheit durch sie verschaffen kann und soll, KpV 1. T. 1. B. 2. H. (II 92). — Der subjektive Effekt des moralischen Gesetzes (s. d.) ist, „die ihm angemessene und durch dasselbe auch notwendige Gesinnung, das praktisch mögliche höchste Gut zu befördern“, ibid. 2. B. 2. H. VIII (II 182). Die Gesinnung ist „der erste subjektive Grund der Annehmung der Maximen“. Sie muß „durch freie Willkür angenommen“ worden sein, denn sonst könnte sie nicht zugerechnet werden. Diese Gesinnung oder ihr oberster Grund ist nicht weiter aus einem „ersten Zeit-Aktus der Willkür“ ableitbar, sie ist „eine Beschaffenheit der Willkür, die ihr (ob sie gleich in der Tat in der Freiheit gegründet ist) von Natur zukommt“, Rel. 1. St. Anmerk. (IV 24). Vgl. Tugend, Rigorismus, Pflicht, Wille (guter), Gut, Achtung, Motiv, Denkungsart, Böse, Glauben, Christentum, Lauterkeit.