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Denkfreiheit

Denkfreiheit. Die Denkfreiheit bedeutet: 1. den Gegensatz zum bürgerlichen Zwang; sie ist „das einzige Kleinod, das uns bei allen bürgerlichen Lasten noch übrig bleibt, und wodurch allein wider alle Übel dieses Zustandes noch Rat geschaffen werden kann“; 2. den Gegensatz zum Gewissenszwang, der ohne alle äußere Gewalt in Sachen der Religion durch Bevormundung und durch vorgeschriebene Glaubensformeln „alle Prüfung der Vernunft durch frühen Eindruck auf die Gemüter“ verbannen will; 3. „die Unterwerfung der Vernunft unter keine andere Gesetze, als die sie sich selbst gibt“, im Gegensatz zum „gesetzlosen Gebrauch der Vernunft“, der zur Schwärmerei (s. d.) und zum Aberglauben führt, Was heißt: s. i. D. or.? (V 2, 160 f.). Vgl. Aufklärung, Publizität, Recht, Staat.