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Darstellung

Darstellung. „Wenn der Begriff von einem Gegenstande gegeben ist, so besteht das Geschäft der Urteilskraft im Gebrauche desselben zum Erkenntnis in der Darstellung (exhibitio), d. i. darin, dem Begriffe eine korrespondierende Anschauung zur Seite zu stellen: es sei, daß dieses durch unsere eigene Einbildungskraft geschehe, wie in der Kunst, wenn wir einen vorhergefaßten Begriff von einem Gegenstande, der für uns Zweck ist, realisieren, oder durch die Natur, in der Technik derselben (wie bei organisierten Körpern), wenn wir ihr unseren Begriff vom Zweck zur Beurteilung ihres Produkts unterlegen, in welchem Falle nicht bloß Zweckmäßigkeit der Natur in der Form des Dinges, sondern dieses ihr Produkt als Naturzweck vorgestellt wird“, KU Einl. VIII (II 30). Die „Darstellung“ (exhibitio) des Objekts eines Begriffs besteht in der Aufweisung der ihm korrespondierenden Anschauung. Wenn diese eine Anschauung a priori ist, so heißt die Darstellung „Konstruktion“ (s. d.) des Begriffs, Fortschr. d. Metaph. Beilage I 2. Abs. (V 3, 157). Vgl. Konstruktion, Demonstrieren.