Dankbarkeit
Dankbarkeit. Dankbarkeit ist „die Verehrung einer Person wegen einer uns erwiesenen Wohltat“. Sie ist eine „Tugendpflicht“, nicht bloß eine Klugheitsmaxime. Sie ist eine „heilige“ Pflicht, d. h. eine solche, deren Verletzung, als „skandalöses Beispiel“, die moralische Triebfeder zum Wohltun im Grundsatze selbst vernichten kann. Die Dankbarkeit geht auch auf die Vorfahren, MST I 2. T. 1. H. 1. Abs. B (III 311 f.).