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Akzidenzen

Akzidenzen. Akzidenzen sind die wechselnden Bestimmungen der Substanz (s. d.), welche bleibt, beharrt. „Bei allen Veränderungen in der Welt bleibt die Substanz, und nur die Akzidenzen wechseln.“ „Die Bestimmungen einer Substanz, die nichts anderes sind, als besondere Arten derselben zu existieren, heißen Akzidenzen. Sie sind jederzeit real, weil sie das Dasein der Substanz betreffen (Negationen sind nur Bestimmungen, die das Nichtsein von etwas an der Substanz ausdrücken)“, KrV tr. Anal. 2 B. 2. H. 3. Abs. 1. Analogie (I 221, 223—Rc 278 ff.). Alle realen Eigenschaften, durch die wir Körper erkennen, sind „lauter Akzidenzen“, Prol. § 46 (III 99).