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Absolut

Absolut. Die absolute Wirklichkeit (das „Ding an sich“) ist unerkennbar, wir erkennen nur die Beziehung derselben zum Subjekt und unsere empirische Erkenntnis bewegt sich in lauter Relationen (s. d.). Doch haben die apriorischen Grundsätze des Verstandes insofern absolute Gültigkeit, als sie für ein „Bewußtsein überhaupt“, unabhängig von aller individuellen und spezifischen Subjektivität gelten. Ebenso hat das Sittengesetz absolute Geltung (für alle vernünftigen Wesen; s. Imperativ). Der ontologische „Relativismus“ schließt also den logisch-transzendentalen und ethischen „Absolutismus“ nicht aus; es gibt, innerhalb des erkennenden und wollend-wertenden Bewußtseins, absolute Wahrheiten oder Geltungen, ein immanent Unbedingtes. Nur das Unbedingte (s. d.) des realen Seins ist unerkennbar.

Absolut bedeutet zur Zeit Kants: 1. „an sich selbst“, „innerlich“; 2. „in aller Beziehung (uneingeschränkt)“. Beide Bedeutungen treffen manchmal zusammen. In der zweiten gebraucht das Wort „absolut“ Kant. So wird die „absolute“ Allgemeinheit und Notwendigkeit der Anschauungs- und Denkformen der bloß „komparativen“ des nur Empirischen und Induktiven gegenübergestellt (s. A priori, Erfahrung). Die transzendentalen Ideen (s. d.) gehen auf die absolute Totalität (s. d.) und endigen beim „schlechthin, d. i. in jeder Beziehung“ Unbedingten (s. d.), KrV; tr. Dial. 1. B. 2. Abs. (I 337—Rc 404 f.) Der Umstand, daß in der Sinnenwelt nirgends ein absolut Erstes, keine absolute Totalität als gegeben vorgestellt werden kann, beweist, „daß das Absolute außer ihr müsse gedacht werden, und daß sie selbst nur in der Relation zu unseren Sinnen besteht“, N 5968. Das durch sich selbst Notwendige, Absolute kann nur als übersinnlicher Grund der ganzen Erscheinungsreihe, nicht als Glied derselben gedacht werden. Vgl. Antinomien, Notwendigkeit, Gott, Raum, Bewegung, Anfang, Geltung.